Vorsorge und Versicherung für Selbstständige
Aktualisiert am 22.11.2023
Inhaber einer Einzelfirma? Selber für die Vorsorge verantwortlich
Gründen Sie ein Einzelunternehmen – oder sind Sie Mitglied einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft –, gelten Sie als selbstständig erwerbend. Damit sind nur wenige Versicherungen obligatorisch für Sie.
Überlegen Sie genau, was Sie darüber hinaus an Versicherungsschutz benötigen. Klar, in der Gründungsphase wollen Sie möglichst jeden Franken ins Unternehmen stecken. Dennoch sollten Sie insbesondere das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit von Anfang an abdecken.
Selbstständig erwerbend – die AHV-Kriterien
Es genügt nicht, dass Sie sich selber als selbstständig erwerbend bezeichnen. Sie müssen eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse haben. Für die AHV sind Sie nur selbstständig erwerbend, wenn Sie das unternehmerische Risiko selber tragen. Das heisst vor allem:
- Sie handeln in eigenem Namen, stellen den Kunden direkt Rechnung und tragen das Inkassorisiko.
- Sie zahlen die Miete für Ihre Geschäftsräume selber, kommen für die Betriebsmittel selber auf und tätigen langfristige Investitionen.
- Sie sind für mehrere Auftraggeber tätig und akquirieren Ihre Aufträge selber.
- Sie entscheiden selber, welche Arbeiten Sie annehmen, wie Sie Ihren Betrieb organisieren, und geben allenfalls auch Arbeiten an Dritte weiter.
Obligatorisch ist nur wenig
Obligatorisch sind für Selbstständigerwerbende nur die Beiträge an die AHV / IV / EO und an die Familienausgleichskasse – und natürlich die Grundversicherung bei der Krankenkasse. Als Firmengründerin oder Jungunternehmer melden Sie sich bei der AHV an. Gehören Sie einem Berufsverband an, ist dessen Ausgleichskasse für Sie zuständig, sonst die kantonale AHV-Ausgleichskasse. Die Anmeldung erledigen Sie am besten über den Online-Schalter des Bundes, EasyGov.
Selbstständigerwerbende zahlen für AHV / IV / EO zusammen 10 Prozent des Einkommens – nach Abzug von Gewinnungskosten, Abschreibungen und Rückstellungen. Liegt Ihr Einkommen unter 58‘800 Franken (Stand 2024), gilt eine abgestufte Beitragsskala (Minimum: 5,371 Prozent). Hinzu kommen ein Beitrag an die Verwaltungskosten der AHV sowie die Beiträge für die Familienausgleichskasse.
Welche Versicherungen benötigen Sie?
Die weitere Absicherung – Unfallversicherung, Beitritt zu einer Pensionskasse oder eine Krankentaggeldversicherung – ist für Selbstständigerwerbende freiwillig. Gegen Arbeitslosigkeit können sich Selbstständigerwerbende gar nicht versichern.
Welchen Versicherungsschutz Sie wählen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Müssen Sie nur für sich selber aufkommen oder hängt eine Familie von Ihrem Einkommen ab? Wie hoch sind Ihre fixen Ausgaben? Wie viel haben Sie auf der Seite, um auch eine Zeit ohne Einnahmen zu überstehen? Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen folgende Situationen:
- Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit (bis zwei Jahre)
- Länger dauernde Arbeitsunfähigkeit
- Tod
- Altersvorsorge
Gut informiert zur richtigen Versicherungslösung
Mit Webinaren, Fachbeiträgen, Tipps und Ratgebern vermitteln wir wichtiges Versicherungswissen für Ihr Unternehmen – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Geschäftsziele erreichen.
Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende
Die Unfallversicherung ist für Selbstständigerwerbende zwar nicht obligatorisch, es kann sich aber lohnen, sich freiwillig zu versichern. Sind Sie wegen eines Unfalls arbeitsunfähig, erhalten Sie so ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Einkommens, bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit eine Invalidenrente. Und bei einem Unfalltod wäre Ihre Familie ebenfalls abgesichert.
Je nach Branche, in der Sie tätig sind, müssen Sie die freiwillige Unfallversicherung über die SUVA abschliessen oder können einen privaten Versicherer wählen. Bei privaten Versicherern lassen sich im Rahmen einer Zusatzversicherung auch höhere Leistungen versichern, zum Beispiel ein Taggeld von 100 statt von 80 Prozent des versicherten Einkommens.
Ihre Prämien werden auf der Basis des Einkommens berechnet, das Sie mit der AHV abgerechnet haben. Maximal versicherbar ist im UVG ein Lohn von 148‘200 Franken (Stand 2024), mit einer UVG-Zusatzversicherung lassen sich auch höhere Löhne abdecken. Die Höhe der Prämie hängt ab von der Branche, in der Sie tätig sind. Im Baugewerbe zum Beispiel bezahlt man mehr als in der IT-Branche.
Anbieter für eine Unfallversicherung finden
Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check und unsere Einkaufsexperten finden für Sie bis zu drei passende Anbieter.
Eine Krankentaggeldversicherung lohnt sich
Können Sie es sich leisten, ohne Einkommen länger krank zu sein? Wenn nicht, brauchen Sie eine Krankentaggeldversicherung, die den Einkommensausfall bei Krankheit abdeckt. Üblicherweise zahlt eine Krankentaggeldversicherung während zwei Jahren 80 Prozent des versicherten Einkommens. Das soll insbesondere die Zeit überbrücken, bis die Rente der IV einsetzt.
Wenn Sie für Ihr Personal ohnehin eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich dieser anschliessen. Verschiedene Versicherer bieten auch Taggeld-Pakete für Selbstständigerwerbende an. Haben Sie für sich keine Unfallversicherung abgeschlossen, können Sie darin auch ein Unfalltaggeld versichern.
Jetzt Anbieter für eine KTG-Versicherung finden
Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check und unsere Einkaufsexperten finden für Sie bis zu drei passende Anbieter.
Pensionskasse für Selbstständige
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge können sich Selbstständigerwerbende freiwillig versichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Sie treten der Pensionskasse bei, bei der Sie Ihre Angestellten versichern – sofern dies das Reglement der Kasse erlaubt.
- Führt Ihr Berufs- oder Branchenverband eine Pensionskasse, können Sie sich dieser anschliessen.
- Als dritte Möglichkeit gibt es die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese versichert Sie aber nur im Rahmen des BVG-Obligatoriums und die Prämien sind recht hoch.
Jetzt Anbieter für eine BVG-Versicherung finden
Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check und unsere Einkaufsexperten finden für Sie kostenlos bis zu drei passende Anbieter.
Absicherung über die 3. Säule
Über die 3. Säule können Sie den Versicherungsschutz für die Risiken Invalidität und Tod ergänzen und zusätzlich fürs Alter sparen. Im Vordergrund steht dabei die gebundene Vorsorge in der Säule 3a, da die eingezahlten Beiträge bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
2024 gilt:
- Gehören Sie einer Pensionskasse an, dürfen Sie maximal 7‘056 Franken in die Säule 3a einzahlen und steuerlich absetzen.
- Sind Sie nicht in einer Pensionskasse versichert, sind es 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens, maximal 35‘280 Franken.
Geht es Ihnen bei Ihren Einzahlungen in die Säule 3a hauptsächlich ums Sparen fürs Alter, empfiehlt sich eine Banklösung. Möchten Sie auch die Risiken abgedeckt haben, werden Sie eine 3a-Lebensversicherung wählen.
Lebensversicherungen können Sie auch im Rahmen freien Vorsorge, der Säule 3b, abschliessen. Diese Einzahlungen lassen sich aber nicht von den Steuern absetzen. Dafür gibt es bei der Auszahlung steuerliche Privilegien, wenn gewisse Bedingungen eingehalten sind.
- Mehr Informationen zu den Sozialversicherungen in unserem Lexikon.
- Mehr Informationen zu BVG, UVG und KTG.
- Passende Anbieter für Ihre BVG- , UVG- und KTG-Lösung .
Das Profihandbuch begleitet Sie von der ersten Vision bis zum ausgefeilten Businessplan und zur cleveren Marketingstrategie. Mit über 60 Checklisten, Excel-Vorlagen, Factsheets, dazu Interviews mit erfolgreichen Unternehmern und Gründerinnen.
Gryps-Kunden profitieren mit dem Code GRP15-1592 von 15% Rabatt.
Zum Buchshop
Autorin: Käthi Zeugin