IT-Sicherheit & Datenschutz

Negative Informationen im Netz – das können Sie tun

In Zusammenarbeit mit  Logo Fercher Compliance GmbH

Informationen im Netz

Aktualisiert am 14.11.2023

So werden Sie ungünstige Informationen im Netz los

Jede Firma hinterlässt, meist freiwillig, Spuren im Netz. Viele dieser Informationen und Einträge gehen über die Jahre vergessen. Was, wenn sie nicht (mehr) zutreffen oder gar irreführend sind?

Eine Kundin weist Sie auf einen Blog über Ihr Unternehmen hin, den sie völlig unpassend findet. Ein Lieferant beruft sich auf Vertragsbedingungen, die längst nicht mehr aktuell sind. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Informationen über Ihre Firma im Netz kursieren und welche Einflussmöglichkeiten Sie darauf haben.

Es gibt verschiedene Dienstleister und Tools, die Ihnen dabei helfen, Informationen über Ihr Unternehmen im Internet aufzuspüren, zu analysieren und eventuell entfernen zu lassen. Die wichtigsten finden Sie in der unten stehenden Übersicht.

Wo finden sich Firmeninformationen im Netz?

Eine einfache Google-Suche reicht oft nicht aus, um alle Quellen zu finden. Werfen Sie einen Blick auf folgende Plattformen – darauf sind möglicherweise Informationen über Ihre Firma abrufbar:


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Wer veröffentlicht Informationen zu Ihrer Firma?

Die meisten Informationen über Ihre Firma werden von Mitarbeitenden veröffentlicht; viele Informationen stammen zudem von Kundinnen und Kunden.

  • Kunden veröffentlichen unter anderem
    • Bewertungen Ihrer Produkte
    • Erfahrungen mit Ihrem Kundenservice
    • Beiträge, bei denen Ihr Produkt eine Nebenrolle spielt, etwa in einem Blog
  • Mitarbeitende veröffentlichen
    • Bewertungen auf Arbeitgeberplattformen
    • Informationen im regulären Rahmen ihrer Tätigkeit
  • Offizielle Stellen veröffentlichen
    • Handelsregisterauszüge
  • Sie selbst veröffentlichen
    • Pflichtmitteilungen, etwa im Handelsregister
    • Medienmitteilungen und Marketingaktionen
    • News, Blogs und Posts, unter anderem zu Werbezwecken
  • Dritte veröffentlichen
    • Firmendaten in Sammeldatenbanken
    • Firmendaten in Branchen- und Firmenverzeichnissen

Wichtig zu wissen: Bei den meisten dieser Veröffentlichungen werden Sie nicht um Ihre Zustimmung gebeten und Sie haben auch keine Möglichkeit, sie vorgängig zu verhindern. Es lohnt sich, wenigstens bei den Veröffentlichungen, über die Sie die Kontrolle haben, genau zu prüfen, was publiziert werden soll und was nicht. Sind Informationen einmal im Netz, kann es schwierig bis unmöglich sein, sie wieder zu entfernen.

Negative Informationen im Netz entfernen

Ob Sie eine missliebige Information löschen können, hängt zuerst einmal davon ab, wer sie veröffentlicht hat: Sie selbst, Mitarbeitende, Kunden, Behörden oder eine Drittperson, die Ihnen möglicherweise gar nicht bekannt ist?

Informationen aus dem Unternehmen

Bei Informationen, die von Ihnen selbst oder von Mitarbeitenden stammen, ist eine Löschung meist einfach.

  • Entfernen Sie selbst Informationen über Ihre Website aus Google
    Auf dieser Seite von Google finden Sie Anleitungen und Links, wo und wie Sie selbst Informationen über Ihre Website entfernen können.
  • Unternehmensprofil auf Google bearbeiten
    Auf dieser Seite von Google finden Sie Anleitungen und Links, wie Sie Ihr Unternehmensprofil auf Google bearbeiten und korrigieren können.
Tipp Oft werden Beiträge im Netz nicht von der Geschäftsleitung verfasst, sondern von Mitarbeitenden. Wenn diese das Unternehmen verlassen, sollte sichergestellt sein, dass die Zugänge zu den Accounts, auf denen Beiträge verfasst wurden, weiterhin zur Verfügung stehen. Nur so können Sie wenn nötig eine Löschung auch selbst veranlassen.

Einfacher als das Entfernen von ungünstigen Informationen ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angestellten wissen, was sie über Geschäftsvorgänge veröffentlichen dürfen und was nicht:

  • Arbeitsverträge: Formulieren Sie in den Arbeitsverträgen, welche Informationen Mitarbeitende ins Netz stellen dürfen und welche nicht. Weisen Sie auch auf Ihre Grundsätze der Datenverarbeitung und bezeichnen Sie sie als Vertragsbestandteil. 
  • Gespräch mit Mitarbeitenden: Mitarbeitende dürfen keine geschäftsinternen Informationen veröffentlichen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Falls dies doch passiert: Suchen Sie das Gespräch, informieren Sie die betroffene Person über die geltenden Regeln und sprechen Sie notfalls eine Verwarnung aus, wenn Inhalte nicht gelöscht werden.

Veröffentlichungen von Dritten

Bei Veröffentlichungen von ausserhalb Ihrer Firma helfen folgende Schritte – je nach Art der Information und Ort, wo diese platziert wurde:

  1. Google um Löschung von personenbezogenen Daten bitten (via Google Formular). Das Formular sieht auf den ersten Blick lang und kompliziert aus. So gehen Sie vor:
  2. Nennen Sie das Land Ihres Wohnsitzes. Achtung: Auch wenn Google «Herkunftsland» schreibt, geht es hier nicht um Ihr Geburtsland, sondern um Ihr Wohnsitzland.
  3. Geben Sie Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse an. Auch wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, geben Sie hier Ihre Daten ein. 
  4. Geben Sie an, für wen Sie die Löschung beantragen, für sich, Ihre Firma, eine Kundin, ein Familienmitglied. 
  5. Laden Sie für die Identitätsprüfung die Kopie eines Ausweisdokuments hoch. Es reicht ein nicht amtliches Dokument, das Ihre Identität belegt, etwa Ihre Krankenkassenkarte. Stellen, die zur Überprüfung der Identität nicht nötig sind, dürfen Sie schwärzen. Tun Sie das – und laden Sie weder eine Kopie Ihrer ID noch Ihres Reisepasses hoch.
  6. Falls Sie schon einmal einen Antrag gestellt haben, geben Sie die 14-stellige Referenznummer der alten Anfrage an. 
  7. Geben Sie dann den Namen ein, zu dem die Suchergebnisse auf Google gelöscht werden sollen.
  8. Begründen Sie Ihren Löschungsantrag. Warum ist der Inhalt veraltet oder persönlichkeitsverletzend? Sie haben maximal 1’000 Zeichen dafür.
  9. Geben Sie anschliessend die URL der zu löschenden Webadresse ein. 
  10. Zu guter Letzt müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen. Klicken Sie dazu alle Kästchen an, geben Sie das aktuelle Datum ein und unterschreiben Sie die Erklärung, indem Sie in das Feld «Unterschrift» einfach Ihren Namen setzen. Anschliessend können Sie auf «Senden» klicken und der Antrag ist abgeschickt.
  • Andere Plattformen um Löschung des Eintrags bitten:
    Das kann kompliziert werden, da Sie kein Recht darauf haben, dass Plattformen wie Kununu oder Glassdoor Bewertungen löschen. Meist geschieht dies nur, wenn die Aussagen über Ihre Firma beleidigend sind oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Geht es um Informationen auf einem Bewertungsportal, versuchen Sie besser, mit dem Autor in Kontakt zu treten. Verschiedene dieser Plattformen bieten Möglichkeiten dazu. Gleiches gilt für Kundenfeedback (mehr dazu lesen Sie unter «Schlechte Bewertungen – das können Sie tun»). 
  • Auf Verdrängungseffekt setzen:
    Bei dieser Strategie erstellen Sie neue, positive Inhalte, sodass die negativen Informationen im Google-Suchfeld weiter nach unten gedrängt werden.
Achtung Wägen Sie ab, ob nicht der Versuch einer Löschung mehr Aufsehen erregt als die Informationen selbst. Vermeiden Sie den sogenannten Streisand-Effekt – dass nämlich Ihr Versuch, eine Information zu unterdrücken, mehr Aufmerksamkeit erzeugt, als wenn Sie nichts unternommen hätten.

Beachten Sie auch: Das Internet vergisst nicht. Es existieren Dienste, die den kompletten, öffentlich zugänglichen Bereich des Internets laufend archivieren – etwa archive.org. Selbst wenn es Ihnen also gelingt, Informationen aus Suchmaschinen und von Plattformen zu löschen, ist die Chance hoch, dass trotzdem noch eine archivierte Version dieser Informationen vorliegt und abrufbar ist.

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