Personal

Das Personalreglement

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Aktualisiert am 27.11.2023

Halten Sie allgemeine Bedingungen im Reglement fest

Statt die allgemeinen Anstellungsbedingungen in jeden Arbeitsvertrag zu schreiben, können Sie Themen wie Kündigungsfristen, Spesen, Ferien oder Regeln zur Weiterbildung in Reglementen bündeln. Das erleichtert Ihnen das Erstellen von Arbeitsverträgen.

Das Personalreglement schafft Verbindlichkeit und Transparenz über die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb. Es ist ein Nachschlagewerk für die Mitarbeitenden, in dem diese viele notwendige Informationen zur Anstellung auf einen Blick erhalten. Zudem fördern Sie mit einem Reglement die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Und Sie verhindern damit wiederkehrende Fragen, etwa zu Ferien, Kündigungsmodalitäten, Spesen etc., Diskussionen darüber und Rechtsstreitigkeiten.

Wichtig: Erklären Sie das Personalreglement im Arbeitsvertrag zum Vertragsbestandteil. Oder bitten Sie die Mitarbeitenden, das Reglement zu unterschreiben. Nur so sind die Bestimmungen darin für die Mitarbeitenden verbindlich.

Gut zu wissen Auch in Ihren Reglementen müssen Sie die gesetzlichen Mindestbestimmungen (und allenfalls einen GAV) einhalten – zum Beispiel bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei der Anzahl Ferienwochen.


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Das gehört in ein Personalreglement

Welche Arbeitsbedingungen Sie im Personalreglement festhalten, entscheiden Sie. Es gibt dazu keine Vorschriften. Hier eine Liste der gängigsten Themen:

Wenn das Reglement ändert

Wenn ein Personalreglement nicht nur organisatorische Themen regelt, sondern auch Vertragspunkte wie Arbeitszeit, Kündigungsfristen, 13. Monatslohn und Ähnliches regelt, können Sie es nicht einseitig abändern. Sie müssen Ihre Angestellten über die geplante Änderung informieren und die geltende Kündigungsfrist einhalten, bis die neue Regelung in Kraft tritt (siehe Änderungskündigung).

Tipp Bei wichtigen Änderungen sollten Sie das Einverständnis Ihrer Angestellten schriftlich einholen, indem Sie beispielsweise eine Kopie des neuen Reglements unterschreiben lassen. Damit verhindern Sie, dass sich einzelne Punkte dann doch als ungültig erweisen (mehr dazu lesen Sie im Lexikonartikel «Personalreglement»).