Das Personalreglement
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Aktualisiert am 27.11.2023
Halten Sie allgemeine Bedingungen im Reglement fest
Statt die allgemeinen Anstellungsbedingungen in jeden Arbeitsvertrag zu schreiben, können Sie Themen wie Kündigungsfristen, Spesen, Ferien oder Regeln zur Weiterbildung in Reglementen bündeln. Das erleichtert Ihnen das Erstellen von Arbeitsverträgen.
Das Personalreglement schafft Verbindlichkeit und Transparenz über die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb. Es ist ein Nachschlagewerk für die Mitarbeitenden, in dem diese viele notwendige Informationen zur Anstellung auf einen Blick erhalten. Zudem fördern Sie mit einem Reglement die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Und Sie verhindern damit wiederkehrende Fragen, etwa zu Ferien, Kündigungsmodalitäten, Spesen etc., Diskussionen darüber und Rechtsstreitigkeiten.
Wichtig: Erklären Sie das Personalreglement im Arbeitsvertrag zum Vertragsbestandteil. Oder bitten Sie die Mitarbeitenden, das Reglement zu unterschreiben. Nur so sind die Bestimmungen darin für die Mitarbeitenden verbindlich.
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Das gehört in ein Personalreglement
Welche Arbeitsbedingungen Sie im Personalreglement festhalten, entscheiden Sie. Es gibt dazu keine Vorschriften. Hier eine Liste der gängigsten Themen:
- Lohn, zum Beispiel Bestimmungen zu Stunden- und Monatslohn, variabler Lohnanteil, Zulagen
- Ferien
- Bezahlte Kurzabsenzen, etwa bei Heirat, Todesfällen, Pflege von Angehörigen
- Unbezahlter Urlaub
- Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
- Versicherungen, zum Beispiel Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung
- Kündigungsfristen
- Arbeitszeiten
- Dienstaltersgeschenk
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
- Ausweisen nebenberuflicher Tätigkeiten
- Annahme von Geschenken
- Unterschriftsregelungen
- Diskriminierungsverbot
- Verbot der sexuellen Belästigung
- Verbot von Mobbing
- Nutzung der IT-Infrastruktur, Datensicherheit und Datenschutz
Wenn das Reglement ändert
Wenn ein Personalreglement nicht nur organisatorische Themen regelt, sondern auch Vertragspunkte wie Arbeitszeit, Kündigungsfristen, 13. Monatslohn und Ähnliches regelt, können Sie es nicht einseitig abändern. Sie müssen Ihre Angestellten über die geplante Änderung informieren und die geltende Kündigungsfrist einhalten, bis die neue Regelung in Kraft tritt (siehe Änderungskündigung).
Autorin und Expertin: Laetitia Dacorogna