Wenn Mitarbeitende verunfallen
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Aktualisiert am 28.11.2023
Unfallmeldung bei der Versicherung
Können Mitarbeitende nach einem Unfall nicht arbeiten, sind die finanziellen Folgen für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin weniger gravierend als bei Krankheitsausfällen. Bei einem Unfall – und auch wenn eine Berufskrankheit vorliegt – übernimmt die obligatorische Unfallversicherung den Erwerbsausfall.
So melden Sie einen Unfall korrekt an
Sagt Ihnen ein Mitarbeiter, dass er verunfallt ist, müssen Sie sofort Ihren Unfallversicherer informieren. Ist Ihr Unternehmen in einer Branche tätig, in der das Unfallrisiko besonders hoch ist, ist dies in der Regel die Suva. Am besten gehen Sie so vor:
- Verlangen Sie von Ihrem Mitarbeiter oder von dessen Angehörigen einen Unfallschein, in dem der Grad und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben ist. Bei einem Todesfall müssen Ihnen die Angehörigen den Todesschein zukommen lassen.
- Bei schweren Unfällen – vor allem solchen mit Todesfolge – müssen Sie den Versicherer sofort telefonisch benachrichtigen.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit höchstens drei Tage (Unfalltag + 2), füllen Sie eine Bagatellunfall-Meldung aus, um den Unfall bei der Versicherung anzumelden. Auf der Website Ihres Versicherers finden Sie das Formular dazu (siehe auch unten stehendes Beispiel) – oder Sie machen die Meldung direkt online.
- Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, füllen Sie eine ordentliche Unfallmeldung aus (siehe unten stehendes Beispiel). Auch bei einer Zahnverletzung oder einer Berufskrankheit müssen Sie dieses Formular verwenden. Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Website Ihres Versicherers. Verlangen Sie vom Mitarbeiter auch ein Arztzeugnis, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und das Sie ebenfalls der Versicherung einreichen.
- Besteht eine Teilarbeitsunfähigkeit von zum Beispiel 50 Prozent und steht nichts Weiteres im Arztzeugnis, ist nicht klar, ob der verunfallte Mitarbeiter nur halbtags arbeiten kann oder auch ganze Tage. Bitten Sie ihn, dies mit der Ärztin zu klären und ein neues Arztzeugnis anzufordern, auf dem vermerkt ist, wie die Teilarbeitsunfähigkeit geplant werden soll. Vor allem bei Teilzeitangestellten kommt es da immer wieder zu Unsicherheiten.
- Nach Eingang der Meldung nimmt der Versicherer Stellung. Anerkennt er seine Leistungspflicht, erhalten Sie und der Angestellte eine Übernahmebestätigung.
- Nach drei Monaten müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit auch Ihrer Pensionskasse melden. Dann kommt Ihr Angestellter in den Genuss der Prämienbefreiung bei der Pensionskasse (abhängig vom Reglement).
Beispiel: Formular der Suva für ordentliche Unfallmeldung
eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äussern Faktors auf den menschlichen Körper eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 4 ATSG).
Beispiel: Beinbruch wegen eines Sturzes auf der Treppe
Von einer Berufskrankheit spricht man, wenn:
eine Krankheit nachweislich überwiegend aufgrund der beruflichen Tätigkeit verursacht worden ist (Art. 9 Abs. 2 UVG).
Beispiel Hautkrankheit aufgrund chemischer Einwirkung am Arbeitsplatz
Mehr zur Unfallversicherung erfahren Sie unter «Versicherungen und Riskmanagement».
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Was zahlt die Unfallversicherung wann?
Das Taggeld der Unfallversicherung beträgt 80 Prozent des versicherten Lohnes und wird ab dem dritten Tag gezahlt. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Ihrem Angestellten das Geld vorschiessen; der Versicherer rechnet danach mit Ihnen ab. Sie können die Lohnfortzahlung auch auf 100 Prozent erhöhen – eine Lohnnebenleistung, die sehr geschätzt wird. Wie bei der Krankentaggeldversicherung ist auch bei der Unfallversicherung im Taggeld ein Anteil für den 13. Monatslohn enthalten. Sie können also Ende Jahr den Dreizehnten anteilsmässig reduzieren.
Neben dem Taggeld übernimmt die Unfallversicherung alle Heilungskosten wie Pflegeleistungen und Medikamente, ebenso notwendige Transport- und Reisekosten. Mehr dazu finden Sie im Factsheet UVG-Leistungen.
Wenn Spätfolgen auftauchen
Ist Ihr Mitarbeiter wieder arbeitsfähig und befindet er sich nicht mehr in medizinischer Behandlung, schliesst die Versicherung den Fall ab. Informieren Sie Ihren Mitarbeiter, dass er Sie benachrichtigen soll, wenn später erneut Beschwerden auftauchen oder sich Spätfolgen zeigen. Dann müssen Sie den Fall wieder bei der Versicherung melden.
Wenn der Unfallversicherer seine Leistungspflicht nicht anerkennt
Es kann vorkommen, dass der Unfallversicherer seine Leistungspflicht nicht anerkennt: Er kürzt etwa das Taggeld für Ihre verunfallte Mitarbeiterin oder übernimmt die Heilungskosten eines verunfallten Mitarbeiters nicht. Handelt es sich dabei um erhebliche Leistungen, muss der Unfallversicherer eine schriftliche Verfügung erlassen (Art. 49 ATSG). Diese enthält unter anderem einen Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit (Rechtsmittelbelehrung).
Erhält eine verunfallte Person nur eine formlose Mitteilung und will sie dagegen Einsprache erheben, muss sie zuerst eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Dafür hat sie in der Regel ein Jahr Zeit. Nach Eintreffen der Verfügung kann die verunfallte Person innerhalb von 30 Tagen Einsprache dagegen erheben.
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Verfasst von der Gryps-Redaktion