Personal

Berufsbildung – Lernende in Ihrem Betrieb

In Zusammenarbeit mit 

Berufsbildung

Aktualisiert am 28.11.2023

Ausbilden und betreuen – so arbeiten Sie mit Lernenden

Firmen, die gute Lehrstellen anbieten, sind gefragt. Aber auch Sie und Ihre Firma profitieren: Aus Lernenden werden gut ausgebildete potenzielle Mitarbeitende, die Ihre Firmenkultur und Ihre Werte bestens kennen.

Lernende werden im dualen System ausgebildet: Sie besuchen einerseits die Berufsschule sowie überbetriebliche Kurse und arbeiten andererseits im Betrieb, wo sie ihre Fach-, Methoden-, Sozial und Selbstkompetenz entwickeln können. Wer Lernende beschäftigt, hat automatisch einen Bildungsauftrag. Es gibt klare Voraussetzungen, die Ihre Firma erfüllen muss, damit Sie Lernende überhaupt anstellen dürfen.

Die Schweiz kennt in der beruflichen Grundbildung drei Abschlüsse (siehe unten stehende Tabelle). Sie entscheiden, welche Lehre Sie anbieten wollen.

TippStimmen Sie die Abschlussart individuell auf die Auszubildenden ab. Für schulisch schwächere Lernende eignet sich eine EBA-Lehre, für schulisch starke ist eine Lehre mit Berufsmatura womöglich der richtige Weg. Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch nach den Wünschen der Kandidaten und berücksichtigen Sie diese nach Möglichkeit bei Ihrem Entscheid.
Lehrabschlüsse
AbschlussLehrdauerVoraussetzungen
Eidg. Berufsattest (EBA)2 JahreBestandenes Qualifikationsverfahren
Eidg. Fähigkeitszeugnis

3 oder 4 Jahre
(je nach Beruf)

Bestandenes Qualifikationsverfahren
Eidg. Berufsmaturitätszeugnis3 oder 4 Jahre
(je nach Beruf)
Bestandenes Qualifikationsverfahren für das eidg. Fähigkeitszeugnis sowie Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung

Diese Voraussetzungen muss Ihr Betrieb erfüllen

Um ein Lehrbetrieb zu werden, muss Ihre Firma folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Genügend Tätigkeiten, um die Kompetenzen gemäss der Bildungsverordnung des jeweiligen Berufs lehren und die Lernenden produktiv einsetzen zu können. 
  • Mindestens eine Person unter Ihren Angestellten, die den Lehrberuf selber erlernt hat und über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine vergleichbare Ausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Diese Person muss zudem den Kurs für Berufsbildner/-innen absolviert haben. Falls noch niemand in Ihrem Betrieb die Weiterbildung absolviert hat, melden Sie eine interessierte Mitarbeiterin zum Kurs an (mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website berufsbildner.ch).
Tipp Für weitere Informationen zur Grundbildung konsultieren Sie die Bildungsverordnungen zum jeweiligen Beruf. Die eidgenössischen Verordnungen finden Sie beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).


Jetzt HR-Service-Spezialisten finden

Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check und unsere Einkaufsexperten finden für Sie bis zu drei passende Anbieter.

Welche Bereiche möchten Sie auslagern? (Mehrfachnennung möglich)

10 Schritte für die erfolgreiche Ausbildung von Lernenden

Mit folgenden zehn Schritten führen Sie Ihre Lernenden zu einem erfolgreichen Lehrabschluss:

Schritt 1: Berufliche Grundbildung und Ausbildungsplatz wählen

Überprüfen Sie, welche Berufe Sie ausbilden können und wollen. Die Bildungsverordnungen der jeweiligen Berufe schreiben vor, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind. Überlegen Sie sich auch, in welchen Bereichen Sie Ausbildungsplätze in der Firma anbieten können.

Schritt 2: Gesuch für Bildungsbewilligung

Um Lernende auszubilden, benötigen Sie eine Bildungsbewilligung. Reichen Sie Ihr Gesuch beim Berufsbildungsamt ein und legen Sie das Personalblatt für Berufsbildungsverantwortliche bei. Gesuchsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Berufsbildungsamts Ihres Kantons. Wenn Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Bildungsbewilligung.

Schritt 3: Rekrutierung von Lernenden

Erstellen Sie ein Lehrstellenprofil und schreiben Sie Ihre Lehrstelle(n) aus: natürlich auf Ihrer Website sowie zum Beispiel bei berufsberatung.ch oder einer externen Jobplattform. Für Direktvergleiche unter den Bewerbenden können Sie auf den bekannten «Multicheck» zurückgreifen, den die meisten Schülerinnen und Schüler vor der Lehrstellensuche absolvieren. Für dieses kantonsübergreifende Zertifikat wird das Schulwissen abgefragt und mit dem Schweizer Durchschnitt verglichen. Falls in einem Bewerbungsdossier dieser Beleg fehlt, können Sie ihn einfordern.

Schritt 4: Schnuppertag durchführen

Für die Selektion führen Sie mit geeigneten Bewerbenden ein erstes Interview (siehe die Informationen zum Vorstellungsgespräch). Anschliessend empfiehlt sich, die Kandidaten in der engeren Auswahl mindestens einen halben Tag schnuppern zu lassen. Am Ende des Schnuppertags können Sie die Bewerbenden einen kleinen Test durchführen lassen – praktisch oder schriftlich –, um direkte Vergleiche zu ziehen.

Schritt 5: Lohn festsetzen und Lehrvertrag abschliessen

Halten Sie sich an die Empfehlungen Ihres Berufsverbands für die Festsetzung der Löhne von Lernenden. Füllen Sie den für alle Berufsgruppen einheitlichen Lehrvertrag mit allen notwendigen Informationen aus, vorzugsweise im PDF-Format, und drucken Sie ihn in dreimal aus. Der Lehrbetrieb, der oder die Lernende – sowie bei Lernenden unter 18 die Eltern respektive die gesetzliche Vertretung – unterschreiben den Lehrvertrag. Lassen Sie die drei Exemplare danach durch das kantonale Berufsbildungsamt genehmigen. Das Berufsbildungsamt wird ein Exemplar bei sich behalten und Ihnen die anderen beiden zurückschicken. Eines davon übergeben Sie Ihrem Lernenden.

Schritt 6: Anmeldung an Berufsschule und überbetriebliche Kurse (ÜK)

Melden Sie Ihre Lernenden bei der Berufsschule an und beachten Sie die kantonalen Regelungen, die von den Berufsbildungsämtern vorgegeben werden. Auch die Anmeldung der Lernenden für die überbetrieblichen Kurse (ÜK) liegt in Ihrer Verantwortung.

Schritt 7: Erstellen eines Bildungsplans

Der Bildungsplan ist Ihr Planungsinstrument für die gesamte Lehrdauer. Sie entscheiden bei diesem Plan, in welchen Arbeitsbereichen ein Lernender eingesetzt wird und wie lange er die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten erlernen soll (siehe Vorlage).

Schritt 8: Einführung planen

Planen Sie den Eintritt und die Einführung Ihrer Lernenden im Betrieb frühzeitig. Die Checkliste «Neue Mitarbeitende einführen» unterstützt Sie dabei. Informieren Sie zudem alle Praxisbildner (Betreuungspersonen der Lernenden im Betrieb) über den geplanten Einsatz in ihrem Bereich. Geben Sie den Bildungsplan am ersten Arbeitstag den Lernenden ab, das schafft Orientierung.

Schritt 9: Lerndokumentation und Spielregeln erklären

In den meisten Berufen ist eine Lerndokumentation obligatorisch. Informieren Sie Ihre Lernenden über den Sinn und Zweck der Lerndokumentation und über die Spielregeln für die Lehre in Ihrem Betrieb. Sprechen Sie wichtige Reglemente und Weisungen an und definieren Sie Ansprechpersonen, auf die die Lernende mit Fragen und Anliegen zugehen kann.

Schritt 10: Vorgehen bei Konflikten

Zeichnen sich Konflikte ab, gehen Sie diese möglichst frühzeitig an. Wenn nötig sollten Sie auch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter, die Schule und/oder das Berufsbildungsamt einbeziehen (hier finden Sie mehr zum Konfliktmanagement).

Gut zu wissen Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Lernenden ist für den Abschluss eines Lehrvertrags die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter notwendig. Sie sind verpflichtet, ihnen Auskunft zu geben über die Grundbildung in Ihrem Betrieb sowie über das Verhalten und die Leistung des oder der Lernenden. Treten während der Lehre Schwierigkeiten auf, müssen Sie jeweils auch die Eltern zu den Gesprächen einladen. Neben dem Vertrag braucht es bei minderjährigen Lernenden auf folgenden Dokumenten die Unterschrift der Eltern oder gesetzlichen Vertreter: Entschuldigungen für Absenzen, Zeugnisse, Bildungsberichte.

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten

Stellen Sie sicher, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Ihre Lernenden jederzeit eingehalten werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten einige besondere Vorschriften:

  • Die Höchstarbeitszeit beträgt 9 Stunden pro Tag (inkl. Unterricht in der Berufsschule und Überzeit).
  • Die Tagesarbeitszeit inkl. Pausen muss innerhalb von 12 Stunden liegen.
  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist Überzeitarbeit verboten.
  • Sonntags- und Nachtarbeit sind verboten (durch Verordnungen können Ausnahmen bewilligt werden).

In der Broschüre des Seco erhalten Sie weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz. Sie können diese Broschüre auch Ihren Lernenden zur Information abgeben.

TippWeitere Hilfsmittel zur betrieblichen Grundbildung finden Sie unter berufsbildung.ch in der Rubrik «Merkblätter, Checklisten und Formulare».