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Krankentaggeldversicherung – freiwillig, aber nützlich

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Krankentaggeldversicherung

Aktualisiert am 29.11.2023

Wie funktioniert eine Krankentaggeldversicherung?

Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung deckt den Lohnausfall Ihrer Mitarbeitenden, wenn diese erkranken, und ist eine freiwillige Versicherungslösung (sie kann aber im GAV oder NAV vorgeschrieben sein). Die Prämie können Sie zur Hälfte den Mitarbeitenden verrechnen.

Wenn Mitarbeitende erkranken und arbeitsunfähig werden, haben sie eine Zeit lang den Lohn zugut (Art. 324a und 324b OR). Mehr zu dieser Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erfahren Sie unter «Absenzen der Mitarbeitenden – was gilt?». Immer mehr Arbeitgeber schliessen stattdessen eine Krankentaggeldversicherung für ihren Betrieb ab – in einigen GAV und NAV ist dies vorgeschrieben. Dann übernimmt der Versicherer den Lohnausfallschutz und zahlt einer erkrankten Mitarbeiterin während maximal 720 oder 730 Tagen ein Taggeld. Dieses beträgt 80 Prozent des Lohnes, einige Versicherer begrenzen die Leistungen auf einen maximalen versicherten Lohn.

Gut zu wissen Auf dem Krankentaggeld werden keine Beiträge für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV und UVG ) erhoben. Ob die Prämie für die Krankentaggeldversicherung und der Beitrag an die Pensionskasse weiterhin abgezogen werden, hängt von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen respektive vom Pensionskassenreglement ab.


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Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden

Bei einem Austritt aus Ihrer Firma müssen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf aufmerksam machen, dass sie innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Recht zum Übertritt in die Einzelversicherung haben. Dank diesem Recht können Mitarbeitende ohne eine neue Gesundheitsprüfung versichert bleiben. Die Prämien sind allerdings einiges teurer als bei der kollektiven Krankentaggeldversicherung. Möchte ein Mitarbeiter in die Einzelversicherung übertreten, muss er dies direkt beim Versicherer beantragen.

Achtung Wenn Mitarbeitende sich nach dem Austritt arbeitslos melden, können Arbeitgeber, die diese Information unterlassen haben, haftpflichtig werden. Weisen Sie also in Ihrer Kündigung oder in einer Kündigungsbestätigung ausdrücklich auf das Recht zum Übertritt in die Einzelversicherung hin und legen Sie das Merkblatt der Krankentaggeldversicherung bei. Eine Formulierungshilfe finden Sie in der «Vorlage Kündigungsbestätigung».

Vorteile der Krankentaggeldversicherung

Dank der Krankentaggeldversicherung fällt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht weg und Sie tragen bei einem Krankheitsfall weniger Lohnkosten. Die Prämienkosten lassen sich zudem besser berechnen als ein unerwarteter Arbeitsausfall eines Mitarbeiters. Dies gilt aber nur, wenn die Versicherungslösung «gleichwertig» ist.

Auch für Ihre Mitarbeitenden hat die Krankentaggeldversicherung Vorteile. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung ist vor allem bei schweren Erkrankungen sehr kurz. Je nach Dienstalter stehen Ihre Angestellten schon nach drei Wochen ohne Lohn da. Da bietet die Krankentaggeldversicherung einen deutlich besseren Schutz. Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung anbieten, ist das ein Fringe Benefit, der Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber attraktiver macht.

Tipp Möchten Sie noch bessere Anstellungsbedingungen anbieten als Ihre Konkurrenten, können Sie den Mitarbeitenden im Krankheitsfall auch den vollen Lohn auszahlen. Das heisst, Sie übernehmen zusätzlich zu den 80 Prozent Krankentaggeld die fehlenden 20 Prozent des Lohnes.

Wie Sie zur passenden Krankentaggeldversicherung kommen und was Sie beim Abschluss alles berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Artikel «Krankentaggeldversicherung – Schutz für Sie und Ihre Angestellten».

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So gehen Sie vor, wenn Mitarbeitende krank werden

Erkrankt ein Mitarbeiter müssen Sie dies dem Versicherer melden. Das Anmeldeformular finden Sie in der Regel auf der Website Ihres Versicherers. Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung rechtzeitig einreichen. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer die Leistungen kürzt mit der Begründung, Sie hätten die Meldepflicht verletzt. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist festgehalten, bis wann ein Fall gemeldet werden muss. Ihre Meldung an den Versicherer muss keine Diagnose enthalten. Alle wesentlichen Informationen zum Krankheitsgeschehen holt sich der Versicherer direkt bei Ihrem Angestellten.

Was gilt bei einer Wartefrist?

Sie haben die Möglichkeit, bei der Krankentaggeldversicherung eine Wartefrist zu vereinbaren. Je länger diese Wartefrist, desto tiefer sind die Versicherungsprämien, die Sie bezahlen müssen. Auf der anderen Seite aber müssen Sie während der Wartefrist die Lohnfortzahlung übernehmen – in der Regel ebenfalls zu 80 Prozent.

Gut zu wissenDie häufigste Wartefrist, die Betriebe vereinbaren, beträgt 30 Tage. Sie können auch 60 oder sogar 90 Tage Wartefrist in Betracht ziehen und damit deutlich Prämien sparen. Allerdings müssen Sie dann auch in der Lage sein, die Kosten in einem Krankheitsfall selber zu tragen.

Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess

Je früher eine arbeitsunfähige Person zurück an den Arbeitsplatz kommt, desto besser sind die Eingliederungschancen. Je nach Schwere einer Erkrankung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie anbieten können – seien das unterstützende Gespräche oder ein Case Management. Nehmen Sie Ihre soziale Verantwortung wahr, Sie erhöhen damit die Arbeitsmotivation und das Engagement aller Mitarbeitenden und haben – auf die lange Sicht – auch tiefere Personalkosten.

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