Versicherungen & Riskmanagement

Persönliche Risiken – schützen Sie sich und Ihre Familie

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Persönliche Risiken absichern

Aktualisiert am 15.11.2023

Sorgen Sie für Unvorhergesehenes vor

Sind Sie Unternehmer oder Firmeninhaberin, tangiert das Geschäft auch Ihr Privatleben. Deshalb sollten Sie für Unvorhergesehenes wie Unfall, Krankheit oder Tod vorsorgen – damit Sie und Ihre Familie im Notfall nicht die Existenzgrundlage verlieren. 

Während manche Versicherungen obligatorisch sind, haben Sie bei anderen die freie Wahl. Massgebend dafür ist die Rechtsform Ihres Unternehmens. Gegen existenzgefährdende Risiken sollten Sie sich in jedem Fall absichern. Ebenfalls unabdingbar ist eine solide persönliche Vorsorge.

Welche persönlichen Risiken tragen Unternehmer?

Wer bei einer Firma angestellt ist, erhält einen Lohn und Sozialleistungen. Kommt es zur Kündigung, springt wenn nötig die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein und unterstützt Stellensuchende während rund zweier Jahre. Diese Sicherheit haben Unternehmerinnen und Unternehmer nicht. Wenn das Geschäft schlecht läuft, müssen sie unter Umständen auf Lohn verzichten – und je nach Rechtsform variiert auch der Schutz der Sozialversicherungen erheblich.

Weil Unternehmer, insbesondere echte Selbstständigerwerbende, mit dem eigenen Kapital und ihrer Arbeitsleistung viel in ihre Firma stecken, ist das Privatleben, wenn etwas mit dem Geschäft schiefgeht, deutlich stärker betroffen als bei Angestellten. Echte Selbstständigerwerbende haften dann mit ihrem privaten Vermögen. Im Fall eines Konkurses kann das so weit gehen, dass zum Beispiel das Eigenheim verkauft werden muss, um die Schulden des Geschäfts zu begleichen.

Die Familiensituation bestimmt deshalb das individuelle Risiko massgeblich mit: Sind Sie als Unternehmerin hauptsächlich für den Lebensunterhalt Ihrer Familie zuständig? Oder sind Sie alleinstehend und haben geringe Lebenshaltungskosten? Was wären die finanziellen Folgen, wenn sich das Unternehmen nicht wie gewünscht entwickelt oder eine ausserordentliche Situation die Pläne zunichtemacht? Solche Fragen stellt sich jeder und jede mit einer zündenden Geschäftsidee am besten frühzeitig.

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So wirkt sich die Rechtsform auf die Versicherungen aus

Führt jemand eine eigene Firma, sagt man oft, er oder sie sei «selbstständig». Die Sozial­versicherungen definieren den Begriff der selbst­ständigen Erwerbs­tätigkeit aber enger:

  • Der Inhaber einer Kapital­gesellschaft, also einer AG oder GmbH, gilt nicht als Selbst­ständig­erwerbender, sondern als Ange­stellter seiner eigenen Firma.
  • Die Inhaberin eines Einzel­unternehmens wie auch das Mitglied einer Kollektiv­gesellschaft hingegen sind «echt» selbst­ständig erwerbend.

Dieser Unterschied hat wesentliche Aus­wirkungen auf Ihren Versicher­ungs­schutz. Grund­sätzlich ist für Inhaber einer AG oder GmbH einiges auto­matisch vorgegeben; Selbstständigerwerbende dagegen müssen das meiste selber vorkehren. Beide aber sollten ihre persönlichen Risiken genau abwägen und die nötigen Mass­nahmen ergreifen. Die Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Obligatorien.

Versicherungsschutz – abhängig von der Rechtsform
VersicherungKapitalgesellschaft (GmbH, AG)Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommandit­gesellschaft
AHV, IV, EOObligatorischObligatorisch
FamilienzulagenObligatorischObligatorisch
Pensionskasse (BVG)ObligatorischFreiwillig
Unfallversicherung (UVG)ObligatorischFreiwillig
ALVObligatorischKein Versicherungs­schutz
Säule 3a und 3bFreiwilligFreiwillig
KTGFreiwilligFreiwillig

Selbstständig erwerbend oder angestellt?

Gerade Inhaber von kleinen Einzel­unternehmen können unter Umständen Schwierig­keiten bekommen, als Selbst­ständig­erwerbende anerkannt zu werden. Massgebend ist hier die Ein­stufung durch die AHV. Für eine echte Selbst­ständig­keit verlangt diese unter anderem, dass der oder die Selbst­ständig­erwerbende ein eigenes Risiko eingeht und unab­hängig von den Auftrag­gebern wirtschaftet. Vor allem wenn eine Einzel­unternehmerin hauptsächlich für einen Kunden arbeitet, kann es ihr passieren, dass die AHV sie als Ange­stellte dieses Kunden einstuft. Das Resultat: Der «Arbeit­geber» muss für sie mit den Sozial­versicherungen abrechnen, was für ihn nach­träglich teuer werden kann.

Gut zu wissen Sind Sie unsicher, ob Sie tatsächlich die Kriterien für eine selbst­ständige Erwerbs­tätigkeit erfüllen? Die unten stehende Check­liste enthält die Gesichts­punkte, nach denen die AHV urteilt.