Persönliche Risiken – schützen Sie sich und Ihre Familie
In Zusammenarbeit mit
Aktualisiert am 15.11.2023
Sorgen Sie für Unvorhergesehenes vor
Sind Sie Unternehmer oder Firmeninhaberin, tangiert das Geschäft auch Ihr Privatleben. Deshalb sollten Sie für Unvorhergesehenes wie Unfall, Krankheit oder Tod vorsorgen – damit Sie und Ihre Familie im Notfall nicht die Existenzgrundlage verlieren.
Während manche Versicherungen obligatorisch sind, haben Sie bei anderen die freie Wahl. Massgebend dafür ist die Rechtsform Ihres Unternehmens. Gegen existenzgefährdende Risiken sollten Sie sich in jedem Fall absichern. Ebenfalls unabdingbar ist eine solide persönliche Vorsorge.
Welche persönlichen Risiken tragen Unternehmer?
Wer bei einer Firma angestellt ist, erhält einen Lohn und Sozialleistungen. Kommt es zur Kündigung, springt wenn nötig die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein und unterstützt Stellensuchende während rund zweier Jahre. Diese Sicherheit haben Unternehmerinnen und Unternehmer nicht. Wenn das Geschäft schlecht läuft, müssen sie unter Umständen auf Lohn verzichten – und je nach Rechtsform variiert auch der Schutz der Sozialversicherungen erheblich.
Weil Unternehmer, insbesondere echte Selbstständigerwerbende, mit dem eigenen Kapital und ihrer Arbeitsleistung viel in ihre Firma stecken, ist das Privatleben, wenn etwas mit dem Geschäft schiefgeht, deutlich stärker betroffen als bei Angestellten. Echte Selbstständigerwerbende haften dann mit ihrem privaten Vermögen. Im Fall eines Konkurses kann das so weit gehen, dass zum Beispiel das Eigenheim verkauft werden muss, um die Schulden des Geschäfts zu begleichen.
Die Familiensituation bestimmt deshalb das individuelle Risiko massgeblich mit: Sind Sie als Unternehmerin hauptsächlich für den Lebensunterhalt Ihrer Familie zuständig? Oder sind Sie alleinstehend und haben geringe Lebenshaltungskosten? Was wären die finanziellen Folgen, wenn sich das Unternehmen nicht wie gewünscht entwickelt oder eine ausserordentliche Situation die Pläne zunichtemacht? Solche Fragen stellt sich jeder und jede mit einer zündenden Geschäftsidee am besten frühzeitig.
Jetzt Versicherungsbroker finden
Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check, und unsere Einkaufsexperten finden für Sie bis zu drei passende Anbieter.
So wirkt sich die Rechtsform auf die Versicherungen aus
Führt jemand eine eigene Firma, sagt man oft, er oder sie sei «selbstständig». Die Sozialversicherungen definieren den Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit aber enger:
- Der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, also einer AG oder GmbH, gilt nicht als Selbstständigerwerbender, sondern als Angestellter seiner eigenen Firma.
- Die Inhaberin eines Einzelunternehmens wie auch das Mitglied einer Kollektivgesellschaft hingegen sind «echt» selbstständig erwerbend.
Dieser Unterschied hat wesentliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist für Inhaber einer AG oder GmbH einiges automatisch vorgegeben; Selbstständigerwerbende dagegen müssen das meiste selber vorkehren. Beide aber sollten ihre persönlichen Risiken genau abwägen und die nötigen Massnahmen ergreifen. Die Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Obligatorien.
Versicherungsschutz – abhängig von der Rechtsform | ||
---|---|---|
Versicherung | Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) | Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft |
AHV, IV, EO | Obligatorisch | Obligatorisch |
Familienzulagen | Obligatorisch | Obligatorisch |
Pensionskasse (BVG) | Obligatorisch | Freiwillig |
Unfallversicherung (UVG) | Obligatorisch | Freiwillig |
ALV | Obligatorisch | Kein Versicherungsschutz |
Säule 3a und 3b | Freiwillig | Freiwillig |
KTG | Freiwillig | Freiwillig |
Selbstständig erwerbend oder angestellt?
Gerade Inhaber von kleinen Einzelunternehmen können unter Umständen Schwierigkeiten bekommen, als Selbstständigerwerbende anerkannt zu werden. Massgebend ist hier die Einstufung durch die AHV. Für eine echte Selbstständigkeit verlangt diese unter anderem, dass der oder die Selbstständigerwerbende ein eigenes Risiko eingeht und unabhängig von den Auftraggebern wirtschaftet. Vor allem wenn eine Einzelunternehmerin hauptsächlich für einen Kunden arbeitet, kann es ihr passieren, dass die AHV sie als Angestellte dieses Kunden einstuft. Das Resultat: Der «Arbeitgeber» muss für sie mit den Sozialversicherungen abrechnen, was für ihn nachträglich teuer werden kann.
Autor/-innen und Expert/-innen: Rahel Lüönd, Oliver Odermatt