Versicherungen & Riskmanagement

So sind Selbstständigerwerbende versichert

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Versicherungen für Selbstständigerwerbende

Aktualisiert am 16.11.2023

Den eigenen Versicherungsschutz massschneidern

Wenn Sie ein Einzelunternehmen, eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft führen, sind Sie für die Sozialversicherungen «echt» selbstständig erwerbend. Damit geniessen Sie bloss einen ganz kleinen obligatorischen Versicherungsschutz. Pflicht sind AHV, IV, EO und Familienzulagen. Zudem müssen Sie die Heilungskosten nach einem Unfall über die private Krankenkasse versichern. 

Das Risiko eines Erwerbsausfalls wegen Unfall, Krankheit oder Tod ist aber genauso gross wie bei Inhabern einer AG oder GmbH, und auch die Pensionierung kommt bestimmt. Die Freiheiten, die Ihnen gewährt werden, sind deshalb auch eine Verantwortung.

Den meisten Sozialversicherungen können Sie sich freiwillig anschliessen – es gibt aber teils attraktivere Alternativen. Entscheidend für Ihre Wahl sind nicht zuletzt Ihre Lebenssituation, Ihr finanzielles Polster und der Entwicklungsstand Ihres Unternehmens. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das persönliche Risiko einer Unternehmerin, eines Firmeninhabers sein kann.

Beispiel 1
Ausgangslage
Eine Familie mit zwei Kindern (4 und 7) lebt vom Einkommen der Mutter, die bei einem grossen IT-Dienstleister angestellt ist. Der 36-jährige Vater übernimmt die Kinderbetreuung. Er fotografiert leidenschaftlich gern und verdient als selbstständiger Fotograf ein Nebeneinkommen von 20'000 bis 40'000 Franken pro Jahr. Damit kann er sich die Ausrüstung finanzieren und auch etwas teurere Familienferien liegen drin.

Risikobeurteilung
Die Familie ist nicht vom selbstständigen Einkommen des Vaters abhängig, sondern nutzt dieses für persönlichen Luxus. Würde der Fotograf krankheits- oder unfallbedingt ausfallen oder gar sterben, wäre das Betreuungssystem gefährdet – nicht aber die finanzielle Existenz der Familie. Zum heutigen Stand kann der Familienvater im Prinzip auf weitergehende Versicherungen verzichten und seine Situation in ein paar Jahren neu beurteilen. Für die eigene Altersvorsorge kann er aber bereits jetzt etwas tun, indem er 20 Prozent seiner Einnahmen in die Säule 3a einzahlt.
Beispiel 2

Ausgangslage
Mit 49 Jahren erhält ein Zimmermann die Chance seines Lebens: Er kann den Betrieb seines Chefs, der in Pension geht, übernehmen. Das Einzelunternehmen mit sechs Angestellten läuft manchmal etwas chaotisch, aber rund. Der Mann ist verheiratet und hat eine 13-jährige Tochter. Seiner Einschätzung nach reichen die Einnahmen aus dem Geschäft gut für den Lebensunterhalt der Familie, viel bleibt aber Ende Monat nicht übrig.

Risikobeurteilung
Mit der Geschäftsübernahme verliert die Familie das gesicherte Einkommen des Vaters. Wenn das Geschäft nicht so gut läuft wie erwartet, könnten die Einnahmen plötzlich wegfallen, die Familie würde in Geldnot geraten. Dasselbe kann in einem Notfall passieren: Ein Autounfall reicht, um das ganze Gefüge zum Kippen zu bringen. Der Vater sollte sich deshalb auf freiwilliger Basis genügend hoch gegen Unfall, Krankheit und Tod absichern und seine Altersvorsorge sorgfältig planen. Allenfalls überlegt er sich auch, den Betrieb in eine GmbH umzuwandeln, um die Haftung mit dem Privatvermögen zu umgehen.

Obligatorische Vorsorge für Selbstständigerwerbende – dürftig

Sind Sie selbstständig erwerbend, haben Sie nur den existenzsichernden Schutz der 1. Säule – sprich: von AHV und IV. Die AHV zahlt eine kleine Rente nach der Pensionierung und Hinterlassenenrenten an Ihre Angehörigen, falls Sie sterben. Die IV kommt erst zum Zug, wenn Sie voraussichtlich bleibend oder zumindest längere Zeit (teilweise) erwerbsunfähig sind. Auch die IV-Rente ist nur tief und sie wird frühestens nach zwei Jahren ausgezahlt. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ausfallen, haben Sie in dieser Zeit kein Einkommen.

Viele Selbstständigerwerbende – gerade wenn es sich um Einfrau- oder Einmannbetriebe handelt – kümmern sich zuerst um den Geschäftsgang, bevor die eigene Vorsorge an der Reihe ist. Möglicherweise bleibt die Kalkulation aber bis zur Pensionierung knapp – und am Schluss ist nichts für das Leben im Alter übrig. Auch ein Schicksalsschlag kann solche Selbstständigerwerbenden besonders hart treffen. Ohne ein Minimum an Versicherungen ist besonders bei einer längeren Erkrankung das finanzielle Polster rasch aufgebraucht und schliesslich bleibt nur noch der Gang zur Sozialhilfe. 

Tipp Wenn Sie Ende Monat nicht viel auf die Seite legen können, gilt ganz besonders: Machen Sie sich Ihre Risiken bewusst und entscheiden Sie, was Sie unbedingt absichern müssen. Es ist legitim, luxuriösere Varianten auf später zu verschieben. Das sollte aber Ihr überlegter Entscheid sein und nicht auf dem Prinzip Zufall basieren.

Keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständigerwerbende

Gegen Arbeits­losig­keit können sich Selbstständig­erwerbende gar nicht versichern. Es ist Ihr eigenes Risiko, keine Arbeit zu haben. Anspruch auf ein Taggeld der Arbeits­losen­ver­sicher­ung haben Sie nur dann, wenn Sie in den zwei Jahren vor der Arbeits­losig­keit neben Ihrer selbst­ständig­en Erwerbs­tätig­keit noch irgendwo ange­stellt waren und während zwölf Monaten Beiträge eingezahlt haben. Oder wenn Sie schon früh mit Ihrem neuen Unter­nehmen scheitern: Dann verlängert sich die so­ge­nannte Rahmen­frist für die Beitrags­zahlungen an die Arbeits­losen­ver­sicher­ung um die Dauer Ihrer Unter­nehmer­tätig­keit bis auf maxi­mal vier Jahre. Angenommen, Sie waren 14 Monate lang selbst­ständig. Dann beträgt Ihre Rahmen­frist drei Jahre und zwei Monate und Sie haben Anspruch auf Arbeits­losen­geld, wenn Sie in dieser Zeit mindestens zwölf Monate lang an­ge­stellt waren und Beiträge bezahlt haben.

Aufgepasst mit den AHV-Beiträgen

Wenn Sie wenig liquide Mittel haben, sind über­raschende hohe Rechnungen ein Risiko für Sie und Ihren Betrieb. Gerade Nach­zahlung­en an die AHV können da ein Problem darstellen. Der Grund: Die AHV legt die definitiven Beiträge erst aufgrund der definitiven Steuer­veran­lagung fest, und das kann mehrere Jahre später sein. Wenn Sie dann in einem Jahr, in dem die Geschäfte nicht so gut laufen, mit einer AHV-Nach­zahlung für einen Superumsatz von vor drei Jahren kon­fron­tiert sind, kann es eng werden. 

Tipp Reichen Sie der Ausgleichs­kasse den Jahres­abschluss ein, sobald er fertig­gestellt ist. Auf dieser Basis teilt Ihnen die Ausgleichs­kasse die nötigen Nach­zahlungen zeitnah mit oder zahlt über­schüssige Beiträge zurück. So vermeiden Sie saftige Nach­zahlungen und hohe Verzugs­zinsen im Nach­hinein.

Selber vorsorgen für die Risiken Unfall, Krankheit und Tod

Welche Versicherungen Sie brauchen, lässt sich am besten anhand der zeitlichen Dimensionen beurteilen: kurzfristig, mittelfristig und langfristig.

  • Wenn Sie kurzfristige Ausfälle, zum Beispiel von einem oder zwei Monaten, selbst tragen können, setzen Sie die Wartefristen bei den Versicherungen entsprechend hoch an und sparen so einiges an Prämien.
  • Von mittelfristiger Erwerbsunfähigkeit spricht man bei einer Dauer von bis zu zwei Jahren. In dieser Zeit geht es vor allem darum, den Erwerbsausfall aufzufangen.
  • Wenn Sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit längere Zeit oder dauerhaft erwerbsunfähig bleiben, stellt sich die Frage nach einer langfristig ausgerichteten Invalidenrente.

Die folgende Grafik zeigt: Um den Grossteil des Versicherungsschutzes bei Krankheit und Unfall müssen sich Selbstständigerwerbende selber kümmern. Ziel ist es, mit den Leistungen 80 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens zu erhalten.

Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall

Unfall: Versicherung nach UVG oder eine andere Lösung

Wenn Sie verunfallen, benötigen Sie für die erste Zeit bis zur allfälligen IV-Rente einen Erwerbsersatz. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie schliessen sich freiwillig einer Unfallversicherung nach UVG an – am besten bei dem Versicherer, der auch Ihr Personal versichert. Bei der freiwilligen UVG-Versicherung gibt es einen Mindestlohn, den Sie versichern müssen.
  • Sie versichern die Heilungskosten über die Krankenkasse, wobei Sie dann – anders als bei der Unfallversicherung – die Franchise und den Selbstbehalt selber tragen müssen. Den Erwerbsausfall für die ersten zwei Jahre nach einem Unfall sichern Sie mit einer Unfalltaggeldversicherung ab. Wie hoch das Taggeld bei Erwerbsausfall sein soll – und auf welche Lohnanteile Sie im Notfall auch einige Monate verzichten können –, entscheiden Sie.

Wenn ein Unfall bleibende Schäden (oder zumindest lang andauernde) hinterlässt, setzt nach etwa zwei Jahren die IV-Rente ein. Diese deckt jedoch nur ein Minimum ab. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Haben Sie die freiwillige Versicherung nach UVG gewählt, zahlt Ihnen die Unfallversicherung zusätzlich zur IV-Rente eine Invalidenrente aus. Zusammen dürfen die beiden Renten nicht mehr als 90 Prozent des versicherten Verdienstes ausmachen.
  • Haben Sie keine UVG-Versicherung und sind Sie auch keiner Pensionskasse angeschlossen, empfiehlt es sich, das Risiko Invalidität im Rahmen der 3. Säule über eine Lebensversicherung abzudecken. Dann erhalten Sie je nach Versicherungsvertrag eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder ein Invaliditätskapital.

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Absicherung bei Krankheit

Im Fall einer langwierigen Erkrankung kann Sie während der ersten zwei Jahre eine Krankentaggeldversicherung schützen, bevor allenfalls eine IV-Rente einsetzt. Die freiwillige Krankentaggeldversicherung lässt sich oft mit der Unfalltaggeldversicherung kombinieren. Wenn Sie sich der Kollektivpolice für Ihre Mitarbeitenden anschliessen können, kommen Sie günstiger als mit einer Einzelpolice. Auch hier können Sie einen Teil des Risikos selber übernehmen, indem Sie beispielsweise die Wartezeit verlängern oder das Taggeld tiefer ansetzen.

Für den Fall einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer krankheitsbedingten Invalidität benötigen Sie eine Lebensversicherung oder eine Pensionskasse.

  • Die Pensionskasse würde Ihnen eine Invalidenrente auszahlen. Zudem erhalten Ihre Familienangehörigen, falls Sie sterben, Hinterlassenenrenten und allenfalls eine Kapitalzahlung.
  • Statt sich einer Pensionskasse anzuschliessen, können Sie auch mit einer Lebensversicherung vorsorgen. Dabei entscheiden Sie sich entweder für eine reine Risikoversicherung – was Sie günstiger zu stehen kommt – oder für eine gemischte Lösung, bei der Sie zusätzlich fürs Alter sparen. Diese zahlt Ihnen bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit je nach gewählter Versicherungsoption eine Rente und/oder ein Invaliditätskapital. Sollten Sie sterben, erhalten Ihre Familienangehörigen ein Todesfallkapital. 
Gut zu wissen Als Einzelunternehmerin oder als Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Firma. Da bietet Ihnen eine Lebensversicherung in der Säule 3b eine gute Sicherheit. Denn im Versicherungsvertragsgesetz ist ein Konkursprivileg vorgesehen: Sollten Sie Konkurs anmelden müssen, fällt die Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse und Ihr Ehemann, Ihre Gattin sowie die Kinder sind im Todesfall abgesichert.

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Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Altersvorsorge: Lohnt sich die freiwillige Pensionskasse?

Selbstständigerwerbende können Ihre individuelle Altersvorsorge auf zwei Arten lösen: Indem sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder über Beiträge in die Säule 3a. Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen, können Sie 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal jedoch 35'280 Franken (Stand 2024). Wenn Sie sich einer Pensionskasse anschliessen, gilt für die gebundene Vorsorge in der Säule 3a der gleiche Höchstbetrag wie für Angestellte, 2024 also 7'056 Franken.

Bei der Frage, ob sich der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse lohnt, ist in erster Linie der Lohn ausschlaggebend.

  • Grundsätzlich lohnt sich die Variante über die Pensionskasse eher, wenn Sie sich einen hohen Lohn von über 170'000 Franken auszahlen. Dann können Sie in der Pensionskasse höhere Beträge ansparen als in der 3. Säule – bis zu 25 Prozent des AHV-Jahreslohns – und damit auch mehr Steuern sparen. Die integrierte Risikoversicherung für den Fall von Tod oder Invalidität ist zudem in der Regel günstiger als mit einer separaten Lebensversicherung.
  • Unternehmer mit tieferen Löhnen ziehen meist das Sparen über ein 3a-Angebot einer Bank vor, da die Flexibilität grösser ist. In einem weniger lukrativen Geschäftsjahr können Sie auch weniger oder gar nichts einzahlen. Dies birgt aber auch die Gefahr, dass Sie das Thema Vorsorge zu lange vor sich herschieben. Möglich wäre, über eine 3a-Lebensversicherung neben der Risikoabdeckung auch fürs Alter zu sparen. Doch dabei fällt die Flexibilität weg, die vertraglich vereinbarte Prämie müssen Sie jedes Jahr bezahlen.
Gut zu wissen Neben dem Lohn ist auch Ihre familiäre Situation ein Kriterium für Ihren Entscheid. In der dritten Säule können Sie Ihren Vorsorgeschutz massschneidern. Bei der Pensionskasse sind immer auch Leistungen an die Witwe respektive den Witwer und die Kinder mitversichert. Wenn Sie alleinstehend sind, zahlen Sie also Beiträge für einen Schutz, den Sie gar nicht benötigen.

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