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Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

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Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

Aktualisiert am 15.11.2023

Welche Haftpflichtversicherung braucht Ihr Unternehmen?

Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, haften Sie dafür. Gerade wenn Personen zu Schaden kommen, kann das zu komplexen, existenz­bedrohenden Fällen führen. Eine Betriebs- oder Berufs­haft­pflicht­versicher­ung deckt solche Schaden­ersatz­ansprüche, sofern sie berechtigt sind. Unbe­gründete Forderungen wehrt die Ver­sicherung für Sie ab.

Die Versicherung zahlt für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögens­schäden (Betriebs­haft­pflicht) respektive für reine Ver­mögens­schäden, denen kein anderer Schaden voraus­gegangen ist (Berufs­haft­pflicht).

Versichert sind immer nur Schäden an Dritten, nicht die so­ge­nannten Eigen­schäden, die Ihnen als Unter­nehmer entstanden sind. Zu den Eigen­schäden zählen auch Schäden an Personen, die mit Ihnen im gleichen Haus­halt leben. Eben­falls ausge­schlossen ist das soge­nannte Unternehmer­risiko. Damit sind alle Forderungen gemeint, die im Zusammen­hang mit der Vertrags­erfüllung gestellt werden, beispiels­weise die Behebung von Mängeln.

Ob Sie eine Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung abschliessen sollten oder ob Sie eine Berufs­haft­pflicht­versicherung benötigen, hängt in erster Linie von der Art Ihres Geschäfts ab.

Haftpflichtversicherung für klassische Handwerksbetriebe

Klassische Handwerksbetriebe brauchen in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist freiwillig, jedoch empfehlenswert. Ähnlich wie bei der Privathaftpflichtversicherung versichert die Betriebshaftpflicht zu einer vergleichsweise geringen Prämie Schadenfälle, die zwar selten sind, aber potenziell hohe Forderungen mit sich bringen. Pflicht ist eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Schweiz gemäss Art. 71 SVG für Unternehmen, die Motorfahrzeuge herstellen, reparieren oder mit ihnen handeln.

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Welche Risiken möchten Sie mit der Betriebshaftpflichtversicherung abdecken? (Mehrfachnennung möglich)

Haftpflichtversicherung für beratende Unternehmen

Für beratende Unternehmen ist zusätzlich eine Berufshaftpflicht sinnvoll, weil ihr grösstes Risiko oft in einem reinen Vermögensschaden besteht. Da die Schadenfälle in diesem Bereich zugenommen haben, sind die Versicherer vorsichtiger geworden. Sie prüfen die Risiken genau und verlangen entsprechend höhere Prämien. Die entscheidenden Parameter sind die Betriebs­tätigkeit und die gewünschte Höhe der Schaden­summe.

Für einige Berufs­zweige ist die Berufs­haftpflicht obligatorisch:

  • Treuhand
  • Unternehmensberatung
  • Anwälte
  • Gesundheitswesen 
  • IT-Branche
  • Architekten und Ingenieure

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Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht – der Unterschied

Der Unterschied zwischen einer Betriebs­haft­pflicht­versicherung und einer Berufs­haft­pflicht­versicherung ist der Deckungs­umfang:

  • Die Betriebs­haft­pflicht kommt für Schäden an Personen und Sachen auf sowie für Vermögens­schäden, die daraus resultieren.
  • Sogenannte echte Vermögens­schäden, die nur finanzieller Natur sind, übernimmt hingegen die Berufs­haft­pflicht.

Während die meisten Betriebe eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung benötigen, ist eine Berufs­haft­pflicht vor allem für KMU mit beratenden Dienst­leistungen sinnvoll. Durch ihre Tätig­keit sind sie dem Risiko eines reinen Vermögens­schadens ausgesetzt: Eine Scheidungs­anwältin zum Beispiel könnte verklagt werden, weil sie nicht das Optimum für ihren Mandaten herausgeholt hat.

Achtung Es ist nicht immer drin, was draufsteht. Es kommt vor, dass eine Police als Berufs­haftpflicht bezeichnet ist, der Deckungs­umfang aber einer klassischen Betriebs­haft­pflicht­versicherung entspricht. Prüfen Sie in Ihrer Police und den AVB direkt, ob Sie gegen diejenigen Risiken versichert sind, die Sie effektiv abdecken müssen und wollen.

Die Versicherungs­lösungen unterscheiden sich stark voneinander. Die Policen enthalten Ausschlüsse und Einschlüsse, bei denen Laien schnell den Überblick verlieren. Anders als bei anderen Versicherungen reicht die Grund­deckung oft nicht aus. Es gibt für verschiedene Tätig­keiten zugeschnittene Zusatz­bausteine, die Sie unbedingt prüfen sollten. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie sich in falscher Sicherheit wiegen.

Was ist in der Betriebshaftpflicht versichert?

Eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögens­schäden, denen ein Personen­schaden oder ein Sach­schaden zugrunde liegt.

Wird ein Mensch verletzt oder gar getötet, gilt dies als Personen­schaden – ein Beispiel: Fällt Ihrem Mitarbeiter der Hammer vom Gerüst und trifft den Kopf eines Kindes, müssen Sie für die Heilungs­kosten, allfällige Therapien und Folge­schäden aufkommen. Gerade Personen­schäden sind unberechenbar und können sehr teuer werden.

Sachschäden sind Schäden an Objekten, die bei der Ausübung Ihrer Tätig­keit passieren. Wenn ein Sanitär beim Einbauen der Badewanne die angrenzende Wand beschädigt oder wenn der Hammer aus dem obigen Beispiel kein Kind, sondern den vergoldeten Brunnen der Nachbarin trifft, bezeichnet man dies als Sachschaden.

Gut zu wissen Bei unsorgfältiger Arbeit liegt kein Sachschaden im engen Sinn der Betriebs­haft­pflicht vor. Wenn der Sanitär im Beispiel also die Badewanne versehentlich beschädigt, ist dies in der Grund­deckung nicht versichert. Weil der Ruf nach dieser Deckung immer lauter geworden ist, kann man diese Art Schäden seit ein paar Jahren als Zusatz­baustein einschliessen.

Was ist in der Berufshaftpflicht versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden. Also finanzielle Folgen, denen kein Sach- oder Personen­schaden vorausgegangen ist. Sie richtet sich an Unternehmen, die vorwiegend beratend tätig sind und verantwortlich gemacht werden können für Fehl­beratungen oder weil sie Hinweise auf mögliche Schäden unterlassen haben. 

    Beispiele 
    • Ein Steuerberater «optimiert» die Steuer­erklärung einer Klientin so weit, dass diese später dafür zur Rechen­schaft gezogen wird und eine Busse bezahlen muss. Sie stellt aufgrund der Fehl­beratung Schaden­ersatz­forderungen. 
    • Eine Programmiererin macht einen groben Fehler im internen System einer Bank – die Mitarbeitenden können daraufhin mehrere Tage lang keine Börsen­geschäfte tätigen. Die Kunden fahren hohe Verluste ein und wehren sich. Die Bank greift auf die Programmiererin zurück.

    Was sind die Risiken eines KMU?

    Als Unternehmer oder Unternehmerin tragen Sie die Haftung für eine Reihe von Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit entstehen können, auch wenn sie von Ihren Mitarbeitenden verursacht wurden. In der Betriebshaftpflichtversicherung wird im Grundsatz zwischen dem Anlagerisiko, dem Betriebsrisiko und dem Produktrisiko unterschieden. Von zunehmender Bedeutung ist weiter das Umweltrisiko.

    • Anlagerisiko
      Sie haften für Unfälle, die auf Ihrem Betriebsareal passieren. Jemand stolpert beispielsweise über ein am Boden liegendes Kabel oder Ihr Kunde setzt sich auf einen Stuhl, der zusammenbricht. 
    • Betriebsrisiko
      Sie haften für die Gefahr, die von Ihrer Tätigkeit ausgeht. Durch Ihre Arbeit oder durch die Ihrer Mitarbeiter sind Personen oder Sachen zu Schaden gekommen. 
    • Produktrisiko 
      Sie tragen das Produktrisiko, wenn Sie Produkte herstellen oder Teile, die Sie herstellen, in anderen Produkten weiterverarbeitet werden. 
    • Umweltrisiko 
      Sie haften für Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit an Luft, Wasser oder Erde entstehen.

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    Mit Webinaren, Fachbeiträgen, Tipps und Ratgebern vermitteln wir wichtiges Versicherungswissen für Ihr Unternehmen – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Geschäftsziele erreichen.

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    Haftpflichtversicherung abschliessen oder wechseln

    Bei vielen Versicherern ist die ganze Haftpflichtversicherung in einem Produkt kombiniert. Sie wählen die einzelnen Bausteine und sind dann gegen Personen- und Sachschäden oder eben auch gegen reine Vermögensschäden versichert.

    Die Obergrenze für Vermögensschäden bestimmen Sie selbst

    Für Personenschaden und Sachschäden gilt eine Obergrenze von fünf Millionen Franken. Für Vermögensschäden definieren Sie als Versicherter die Obergrenze selbst. Da diese einen entscheidenden Einfluss auf die Prämie der Berufs­haft­pflicht­versicherung hat, legen die meisten KMU eine Versicherungssumme von 500'000 bis 1'000'000 für Vermögensschäden fest. In dieser Spanne ist ein Grossteil der Risiken abgedeckt, mit denen ein kleineres oder mittleres Unternehmen in der Regel rechnen muss.

    Weil die Prämie für eine Berufshaftpflichtversicherung vergleichsweise teuer ist, versuchen gerade kleinere Unternehmen anfangs oft, ohne auszukommen. Nicht selten fordern grössere Auftrag­geber diese aber irgendwann ein.

    Die richtige Deckung wählen und Offerten einholen

    Von besonderer Bedeutung sind im Haftpflichtbereich auch die Zusatzversicherungen. Je nach Geschäftstätigkeit benötigt Ihr Unternehmen ganz unterschiedliche Versicherungsdeckungen. Berücksichtigen Sie dies beim Offertenvergleich, denn es ist mehr als ärgerlich, wenn gerade Ihr grösstes Risiko letztlich nicht gedeckt ist.

    Möchten Sie Offerten einholen? Am einfachsten geht das mit unserer Anbietersuche: Sie füllen den Bedarfs-Check für Betriebshaftpflicht  oder den Bedarfs-Check für Berufshaftpflicht  aus und wir finden für Sie kostenlos bis zu drei passende Anbieter.

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    Kriterien für den Vergleich

    Verschiedene Offerten zu vergleichen, ist im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflicht selbst für erfahrene Berater schwierig. Der Aufbau einer Police ist oft verwirrend und durchzogen mit Ein- und Ausschlüssen. Folgende Punkte können Sie aber beachten, wenn Sie vor einem Abschluss stehen:

    • Ein fixer Selbstbehalt ist einfacher einzukalkulieren als ein prozentualer. Ziehen Sie deshalb einen Selbstbehalt von beispielsweise 5'000 Franken einem von 10 Prozent der Schadenhöhe vor.
    • Überlegen Sie, wo Ihr potenzielles Schadenrisiko liegt. Verkaufen Sie ein heikles Lebensmittel? Beraten Sie in Konfliktsituationen? Transportieren Sie fremde Waren? Schauen Sie in den AVB nach, ob Ihr Risiko versichert ist. Im Zweifelsfall fragen Sie den Versicherer.
    • Minimieren Sie das Risiko für Vermögensschäden, bevor Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Dazu gehören ein hieb- und stichfester Vertrag mit Kunden und Partnern, standardisierte Prozesse und das Einhalten der in Ihrer Branche bewährten Qualitätssicherungsmethoden. Wenn Sie vertraglich eine Haftung übernehmen, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, wird Ihnen das kein Versicherer zahlen.
    • Eine gute Berufshaftpflichtversicherung ist nicht für einen Spottpreis zu haben. Massgebend ist Ihre Geschäftstätigkeit und die Höhe der maximalen Schadensumme. Wenn die Jahresprämie für Vermögensschäden von 500'000 bis 1'000'000 aber unter 1'000 Franken liegt, sollten Sie den Deckungsumfang und die Ausschlüsse prüfen.

    Bei Versicherungswechsel – zeitlichen Geltungsbereich prüfen

    Es gibt unterschiedliche zeitliche Geltungsbereiche: das Verursachungsprinzip, das Ansprucherhebungsprinzip und das Schadeneintrittsprinzip. Damit keine Deckungslücke entsteht, sollten Sie insbesondere bei einem Wechsel des Versicherers darauf achten, dass im neuen Vertrag der gleiche zeitliche Geltungsbereich gilt wie im bisherigen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie während einer gewissen Zeitspanne nicht versichert sind.

    BeispielSie haben bei Versicherer A Ihre Police (nach Ansprucherhebungsprinzip) per 31. Dezember gekündigt. Bei Versicherer B sind Sie ab dem 1. Januar versichert (nach Schadeneintrittsprinzip). Am 10. Dezember passiert ein Schadenfall, für den Sie Mitte Januar die Schadenersatzforderung erhalten. Versicherer A ist nicht zuständig, da in seinem Geltungsbereich kein Anspruch erhoben wurde. Versicherer B ist nicht zuständig, da in seinem Geltungsbereich kein Schaden passiert ist. Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
    Tipp Prüfen Sie bei Überträgen und Nachfolgeregelungen neben dem zeitlichen Geltungsbereich auch die Nachdeckungen sorgfältig. Die zentrale Frage dabei ist: Was gilt für Schäden, die während Ihrer Tätigkeit passiert sind, aber erst später entdeckt werden? Gewährt die Versicherung dafür eine Nachdeckung oder steht Ihr Nachfolger dann im Regen?

    Achten Sie auf den örtlichen Geltungsbereich

    Die Standard-Versicherungsbedingungen legen meist den örtlichen Geltungsbereich «Welt, ohne USA/Kanada» fest. Wenn Sie direkt nach Amerika exportieren, müssen Sie den örtlichen Geltungsbereich explizit prüfen und abklären, unter welchen Umständen Sie dies versichern können. 

    Es kann aber auch vorkommen, dass Sie zwar ein Produkt nicht direkt in die USA verkaufen, dieses aber über Dritthändler trotzdem dort landet. Wenn es Ihr Produkt ist, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Der indirekte Export ist über einen Zusatzbaustein einfacher versicherbar als der direkte. 

    Tipp Nehmen Sie angesichts der Komplexität der Haftungsfragen professionelle Beratung in Anspruch, wenn Sie im Ausland eine Filiale gründen. Aber auch für Unternehmen, die nur in der Schweiz tätig sind, ist die Haftpflichtversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Eine kompetente Beratung kann hier viel bewirken.

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    Wählen Sie die richtigen Zusatzbausteine

    Viele Firmen wähnen sich in falscher Sicherheit, wenn sie eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Noch viel mehr als bei anderen Versicherungen gilt hier nämlich: Die Grunddeckung kommt nicht für alle Schäden auf. Es gibt mehrere Dutzend Zusatzversicherungen, die je nach Betriebszweig sinnvoll sein können. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die notwendigen Zusatzbausteine für Ihr Unternehmen zu erkennen.

    Direkt bearbeitete Sachen sind nicht automatisch gedeckt

    Anders als viele meinen, sind direkt bearbeitete Sachen normalerweise von der Deckung ausgeschlossen. Wenn Sie einen Reparatur- oder Dienstleistungsbetrieb führen, in dem Kundensachen bearbeitet werden, sind Schäden daran also nicht automatisch gedeckt. 

    BeispielEine Schreinerin, die das Antikmöbel einer Kundin beim Abschleifen beschädigt, muss für ihren Fehler selbst aufkommen. Und auch wenn ein Elektriker in eine Wasserleitung bohrt, ist dies kein Fall für die Grundversicherung.

    Mit einer Zusatzversicherung können Sie direkt bearbeitete Sachen einschliessen – mit einem Selbstbehalt und einer Begrenzung der Versicherungssumme.

    Beachten Sie die Ausschlüsse bei Mieterschaden

    Die Mieterschadendeckung schützt Sie vor Ansprüchen Ihres Vermieters und ist Bestandteil der Grunddeckung in der Betriebshaftpflichtversicherung. Manchmal sind die typischen Risiken aus der Sachversicherung (Feuer/Elementarschaden, Wasser, Diebstahl, Glasbruch) jedoch ausgeschlossen. Der Gedanke dahinter ist, dass die Gebäude- oder Fahrhabeversicherung zuständig ist, wenn ein Schadenfall aufgrund eines dieser Risiken passiert.

    Problematisch wird dies aber, wenn Ihr Vermieter keine oder nur eine ungenügende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Obligatorisch ist in den meisten Kantonen nur die Feuer-/Elementarschadendeckung. Es könnte also passieren, dass Sie ein Verschulden an einem Wasserschaden tragen (zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Bedienung der Abwaschmaschine) und der Vermieter auf Sie zurückgreift.

    Tipp Prüfen Sie, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die Risiken aus der Sachversicherung ausgeschlossen sind. Falls ja, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und nachfragen, ob er eine umfassende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Oder Sie suchen gezielt nach einem Versicherer, der diesen Ausschluss nicht macht. Das Risiko Glasbruch können Sie übrigens in Ihre Fahrhabeversicherung einschliessen.
    Wenn Sie versehentlich ein Schaufenster oder ein anderes mit dem Gebäude verbundenes Glas zerstören, ist das versichert – unabhängig davon, ob es sich um einen Mieterschaden handelt oder nicht.

    Das gilt im Schadenfall

    Haftpflichtschäden sind juristisch komplexe Angelegenheiten, bei denen oft verschiedene Gesetze einbezogen werden müssen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich schnell an Ihren Versicherer wenden, wenn eine Drittperson Ansprüche gegen Sie erhebt. Beachten Sie im Schadenfall diese Punkte:

    1. Legen Sie alle Unterlagen – Dokumente, Belege oder Informationen zum Schadenhergang – bereit und schalten Sie unverzüglich Ihren Versicherer ein.
    2. Führen Sie keinesfalls Verhandlungen mit dem oder der Geschädigten und anerkennen Sie nie eine Schuld. 
    3. Bezahlen Sie keinen Schadenersatz und unterzeichnen Sie nichts.

    Das folgende Factsheet enthält eine Beispielsammlung von Haftpflichtschäden, die in KMU passieren können. Es soll Ihnen helfen, die Mechanismen eines Haftpflichtfalls besser zu verstehen und ein Gespür für die Risiken in Ihrem Betrieb zu entwickeln.