Technische Versicherungen für Ihren Betrieb
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Aktualisiert am 15.11.2023
Betriebsversicherungen und Projektversicherungen
Technische Versicherungen werden im Wesentlichen in zwei Kategorien eingeteilt: Betriebsversicherungen und Projektversicherungen. Während die Betriebsversicherungen wie Maschinen-, Maschinenkasko-, ATA- oder EDV-Versicherung mehrjährige Laufzeiten haben, sind die Projektversicherungen nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise die Montageversicherung oder auch die Bauwesen- und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
In der Praxis gibt es Produkte, die verschiedene Versicherungsarten kombinieren und zum Beispiel Maschinen, fahrbare Maschinen und EDV-Geräte inklusive Betriebsunterbruch in einer Police versichern. Auch bei einem Bau ist es üblich, Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung zusammenzunehmen.
Versicherungslösungen für Ihre Maschinen und Co.
Viele Versicherer bieten Kombilösungen für verbreitete technische Versicherungen an. So können Sie beispielsweise Ihre Maschinen oder Ihre IT-Anlage oft in der Sachversicherung gegen weitere Risiken als nur Feuer/Elementarschaden und Co. versichern. Die Ausschreibung für die Sachversicherung enthält die üblichen Grunddeckungen inklusive die technische Versicherungsdeckung.
Wie Sie Ihre Maschinen richtig bewerten und die Versicherungssumme bestimmen, erfahren Sie gleich im Anschluss. Ein Selbstbehalt von 500 Franken pro Schadenfall ist üblich.
Unterversicherung zahlt sich nicht aus
Ihre Maschinenversicherung versichert entweder die Maschinen, die in der Police aufgeführt sind, oder als Pauschalversicherung Ihren ganzen Maschinenpark. Eine Pauschalversicherung hat den Vorteil, dass Sie nicht jeden Ersatz detailliert melden müssen. Trotzdem ist es immer sinnvoll, den Überblick zu behalten, damit die Versicherungsdeckung gewährleistet ist und die Versicherungssumme im Schadenfall stimmt. Wie bei anderen Sachversicherungen besteht sonst die Gefahr einer Unterversicherung. Dann werden im Schadenfall die Leistungen gekürzt.
Tipps für die richtige Bewertung
Die richtige Bewertung von Arbeitsgeräten und Maschinen, aber auch von Waren und Einrichtungen ist die Grundlage für eine korrekte Versicherungssumme. Das sind die wichtigsten Regeln:
- Vollwertversicherung
Ermitteln Sie die vollumfängliche Versicherungssumme. Notieren Sie sämtliche Geräte, Maschinen und Anlagen, die sich – ob am Standort oder in Zirkulation – in Ihrem Besitz oder in Ihrer Obhut befinden. Richten Sie sich nach dem jährlichen Höchststand, denn im Schadenfall muss die Versicherungssumme am Schadentag dem Ersatzwert entsprechen. - Buchwerte
Geschäftsabschlüsse und die innerbetriebliche Rechnungslegung erfolgen nach Bewertungskriterien, die für die Bewertung von versicherten Objekten nur teilweise gültig sind. Buchwerte sollten Sie daher zur Bemessung von Versicherungssummen nur als Hilfszahlen beiziehen. - Versicherungslücken
Es ist wichtig, die genaue Abgrenzung zwischen einer Gebäude- und einer Fahrhabeversicherung zu kennen. Unter Fahrhabe versteht man bewegliche Sachen wie Maschinen, Apparate etc. Prüfen Sie, welche Objekte und Risiken in welcher dieser Versicherungen eingeschlossen sind. So vermeiden Sie, dass es zu folgenschweren Lücken kommt. Die Abgrenzungsrichtlinien finden Sie jeweils auf der Website der kantonalen Gebäudeversicherung (als Beispiel die Abgrenzungsrichtlinien für den Kanton Zürich). - Indextabellen
Die Teuerungsberechnung mithilfe anerkannter Indextabellen – zum Beispiel des Landes- oder des Baukostenindex – ist eine gute und häufig praktizierte Lösung. Indexe für die Maschinenversicherung und andere technische Versicherungen werden oft in der Police hinterlegt und diese wird automatisch angepasst. So oder so: Wenn Index- respektive Teuerungstabellen verwendet werden, sollten Sie in regelmässigen Intervallen eine Neubewertung vornehmen.
Hersteller und Monteure benötigen weitere Versicherungen
Wenn Sie selber Maschinen herstellen und montieren oder einen (Um-)Bau planen, benötigen Sie spezifische technische Versicherungslösungen. Die Fragebögen der Versicherer sind dabei sehr unterschiedlich. Kontaktieren Sie zwei, drei Versicherer, damit Ihnen diese die nötigen Unterlagen zum Ausfüllen zustellen.
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Abgrenzung nach Zeitraum
Die folgende Grafik gibt eine Übersicht über die Abgrenzung der verschiedenen Versicherungen. Sie zeigt auf, dass der Zeitpunkt bei den technischen Versicherungen von Bedeutung ist. Je nachdem ob eine Maschine schon in Betrieb ist oder erst montiert wird, braucht es eine andere Versicherung. Nach dem Transport benötigt eine Maschine eine Montageversicherung, die dann nach der Inbetriebnahme in eine Maschinenversicherung übergeht.
So spielen die Versicherungen zusammen
Maschinenversicherung für den Maschinenpark
Eine Maschinenversicherung versichert Ihre Anlagen, stationären Maschinen, Installationen und Apparate für Risiken, die über die Fahrhabeversicherung hinausgehen. Sie ist grundsätzlich eine All-Risk-Versicherung – versichert also alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Dabei sind sowohl Schäden durch innere wie auch Schäden durch äussere Einflüsse gedeckt. Beispiele dafür sind:
- Falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Kurzschlüsse
- Böswilligkeit und Sabotage
- Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler
Nicht versichert sind vorhersehbare und allmählich eintretende Schäden. Wenn stetig etwas Wasser auf eine Maschine tropft und dies letztlich zu einem Kurzschluss führt, ist das kein Fall für die Versicherung. Schäden, die noch unter Garantie laufen, werden vom Hersteller (respektive von dessen Maschinengarantieversicherung) übernommen. Wenn die Garantie abgelaufen ist, kommt Ihre Maschinenversicherung auch für Schäden auf, die auf Schwachstellen bei der Herstellung zurückzuführen sind.
Betriebsunterbruch wegen Ausfall einer Maschine
Je nach Geschäftszweig kann der Ausfall einer Maschine die Ausführung von Aufträgen verunmöglichen oder gar Ihren ganzen Betrieb lahmlegen. Eine Betriebsunterbruchversicherung übernimmt sowohl die finanziellen Einbussen, die Sie wegen einer stillstehenden Maschine erleiden, wie auch Mehrkosten, die daraus entstehen (etwa die Miete einer Ersatzmaschine).
Maschinenkasko für fahrbare Maschinen
Die Maschinenkasko versichert fahrbare oder selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Gabelstapler oder Autokräne, die kein Kontrollschild haben. Sie bildet das Pendant zur besser bekannten Kaskoversicherung für Fahrzeuge, die mit Kontrollschild im Strassenverkehr unterwegs sind. Im Gegensatz zur Maschinenversicherung kommt die Maschinenkasko nur für Schäden durch äussere Einflüsse auf. Versichert sind zum Beispiel:
- Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder ein Aufprall, zum Beispiel gegen eine Mauer (auch bei Selbstverschulden)
- Umstürzen, Abstürzen oder Einsinken
- Wind und Sturm
Montageversicherung bis zur Inbetriebnahme
Bevor eine grosse Maschine in Betrieb gehen kann, braucht es in der Regel einige Zeit und Arbeit. Für Schäden, die in dieser Zeit auftreten, haftet der Lieferant. Wenn Sie selber Maschinen liefern und montieren, sind Sie mit einer Montageversicherung gut beraten. Diese deckt unvorhergesehene und plötzlich auftretende Beschädigungen oder Zerstörungen am Montageobjekt. Sie kommt etwa zum Zug, wenn ein schweres Werkzeug auf die Maschine fällt, wenn diese bei der Verschiebung innerhalb des Kundenareals an eine Wand stösst oder auch bei einem Fehler Ihres Monteurs.
Versichert sind sowohl Beschädigungen, die zulasten des montierenden Unternehmens oder Subunternehmens gehen, als auch solche, für die der Besteller die Verantwortung trägt.
Wie lange dauert die Montageversicherung?
Versichert ist die Zeit der Montage – also die Zeit nach dem Transport und bis zur Übergabe an den Besteller (siehe Grafik). Der Schutz beginnt mit dem Abladen beim Besteller, frühestens aber mit dem im Vertrag vereinbarten Datum. Während der Montage, der Testphase und der Inbetriebnahme ist die Versicherung in Kraft und endet grundsätzlich bei Betriebsbereitschaft.
Wenn Sie immer wieder ähnliche Maschinen oder Anlagen montieren, dann können Sie einen mehrjährigen Rahmenvertrag abschliessen.
Maintenance: Zusatz für Wartungen
In die Montageversicherung können Sie auch eine Maintenance-Deckung integrieren. Diese versichert Schäden, die bei Unterhaltsarbeiten passieren. Die Extended Maintenance versichert ausserdem Schäden an der Maschine, die während der Montage passiert sind, jedoch erst später entdeckt werden.
Maschinengarantieversicherung für Hersteller
Wenn Sie selber Maschinen herstellen, können Sie für die Garantiedauer eine Maschinengarantieversicherung abschliessen. Unvorhersehbare und plötzlich eintretende Schäden infolge Material-, Konstruktions-, Fabrikations- und Montagefehler, für die Sie aufkommen müssen, sind damit versichert.
EDV-Versicherung zum Schutz der IT
Die EDV-Versicherung schützt Ihre IT. Computer, Drucker, Bezahl- und Zugangssysteme sind genauso versichert wie Programme und Datenträger. In Ergänzung zur Sachversicherung deckt sie nebst den Grundrisiken Feuer/Elementarereignis, Wasser und Diebstahl weitere äussere Einflüsse. Wenn zum Beispiel eine Mitarbeiterin den Kaffee über die Tastatur leert oder eine falsche Bedienung zum Totalabsturz führt, kommt diese Versicherung für die Kosten auf.
Versicherbar ist zudem ein Polster für Neuanschaffungen (sogenannte Vorsorgeversicherung) – das ist insbesondere für schnell wachsende und IT-affine Start-ups wichtig. Auch die Datenwiederherstellungskosten und die Mehrkosten, beispielsweise für Ersatzcomputer, lassen sich bis zu einem vereinbarten Betrag versichern.
Allgemeine Technische Anlagen (ATA)
Die Police Allgemeine Technische Anlagen (ATA) versichert spezifische Anlagen, die nicht unter die Maschinen- oder die EDV-Versicherung fallen. Beispiele dafür sind:
- Messtechnik
- Parkhausüberwachung
- Verkehrssignalisation
- Scheinwerferanlagen
- Medizinaltechnik
- Selbstbedienungstankstellen oder -automaten
Da die ATA-Versicherung auf bestimmte Geschäftsbereiche ausgerichtet ist, sind auch spezifische Zusatzversicherungen möglich – zum Beispiel für Bargeld in Automaten oder für den Einnahmeausfall bei Tankstellen.
Bei der ATA handelt es sich nicht um eine Neuwertversicherung, meist wird im Schadenfall nur der Zeitwert vergütet. Das bedeutet: Sehr alte Geräte sollten Sie nicht mehr versichern. Bei einer Versicherung nach Inventar sollten Sie dieses zudem periodisch aktualisieren – auch unter dem Aspekt, dass neu gekaufte Maschinen rechtzeitig mitversichert werden.
Bauversicherung bis zur Schlüsselübergabe
Die Bauversicherung ist wie die Montageversicherung eine zeitlich begrenzte Versicherungslösung. Sie deckt die finanziellen Risiken während eines Baus und geht, sobald der Bau vollendet ist, in die Sach- und die Gebäudeversicherung über.
Bauzeitversicherung gegen Feuer und Elementarschäden
In allen Kantonen, in denen Gebäude obligatorisch gegen Feuer und Elementarrisiken versichert sein müssen, ist auch die Bauzeitversicherung Pflicht. Sie deckt Schäden, die während der Zeit des Neu- oder Umbaus durch diese Ereignisse entstehen.
Auch in den wenigen Kantonen, in denen die Bauzeitversicherung nicht obligatorisch ist, ist sie empfehlenswert. Wenn keine kantonale Gebäudeversicherung besteht, können die Risiken Feuer und Elementarschäden in der Regel in die Bauwesenversicherung integriert werden.
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Bauwesenversicherung als Schutz auf der Baustelle
Die Bauwesenversicherung ist eine Kaskoversicherung, die Sachschäden am Rohbau deckt. Wenn beispielsweise durch ein einstürzendes Gerüst Schäden an Ihrer Baute entstehen oder wenn Diebe nachts bereits montierte Bauteile entwenden, ist das ein Fall für die Bauwesenversicherung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei Klagen
Als Bauherr haften Sie für Schäden, die durch Ihren Bau verursacht werden. Wenn etwa eine Eisenstange hinunterfällt und einen Passanten am Kopf trifft oder auch wenn sich das Nachbargrundstück durch Ihren Aushub zu senken beginnt, springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Damit sind Sie geschützt, wenn Schadenersatzansprüche von Dritten an Sie herangetragen werden.
Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung beginnt mit dem ersten Spatenstich und endet mit der Schlüsselübergabe. In der Regel ist er auf drei Jahre begrenzt. Der Versicherer bezahlt die Kosten für berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Autor/-innen und Expert/-innen: Rahel Lüönd, Oliver Odermatt