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Bringt auch die Gesprächsnotiz keine Besserung in Verhalten oder Leistung, ist die nächste Stufe ein Verweis, in dem Sie dem Mitarbeiter für den Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen. Unsere Vorlage enthält zwei Varianten: für ungenügende Leistung und für Fehlverhalten des Mitarbeiters.
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