Brandschutzbestimmungen in der Schweiz
In der Schweiz ist der Einsatz von Brandmeldeanlagen in Hotels, Pflegeheimen, Kinderkrippen und grösseren Büros gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen diese Anlagen zertifiziert sein.
Unsere KMU-Einkaufsexperten unterstützen Sie dabei, die passenden Anbieter aus unserem Netzwerk von geprüften Partnern in der Schweiz zu finden. Füllen Sie unseren Fragebogen aus und starten Sie Ihre Suchanfrage.
Gryps vermittelt seit 2010 Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – unabhängig, einfach und kostenlos.
Brandmeldeanlage Vorschriften Schweiz
Je nach Nutzung und Grösse von Gebäuden wird die Installation von zertifizierten Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Diese Vorschriften sind jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die kantonale Feuerpolizei kann Ihnen dazu die nötigen Informationen geben.
Unabhängig vom Kanton, gelten in der Schweiz diese Brandschutzvorschriften:
- Anlage darf nur durch eine anerkannte Firma installiert werden
- Für eine Brandmeldeanlage muss eine gültige Zulassung vorliegen
- Bei Brandmeldeanlagen ist ein Kontrollheft zu deponieren
Wenn ein Gebäude von der Installationspflicht betroffen ist, kann die Installation und die Kontrolle von der Feuerpolizei selber oder auch durch einen zertifizierten Dienstleister übernommen werden. Bei der Suche nach einem zertifizierten Anbieter sind wir Ihnen gerne behilflich – einfach den Fragebogen ausfüllen..
Brandschutzvorschriften
Unsere Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht der betroffenen Gebäude- und Nutzungstypen in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass kantonale Unterschiede möglich sind.
Installationspflicht | Abnahme durch Feuerpolizei | Besonderheiten | |
---|---|---|---|
Ein- und Mehrfamilienhaus | Nein | Ja, sofern die Anlage an die öffentliche Feuermeldestelle angeschlossen wird | Bei besonders grossen Wohngebäuden kann eine Installation verlangt werden |
Hotels, Pensionen und Ferienheimen | Kann verlangt werden | Ja | Je nach Anzahl der Geschosse ist eine Brandmeldeanlage ab 30 oder 50 Personen Pflicht. |
Spitäler oder Kliniken | Ja | Ja | In jedem Fall ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung gefordert. |
Büro, Industrie- oder Gewerbebau | Kann verlangt werden | Ja | Entscheidend sind Schutzabstände, Schwellbrandgefahr sowie die Einsatzmöglichkeit von Löschmitteln |
Besondere Bauten und Anlagen | Kann verlangt werden | Ja | Besondere Bauten: z. B. Hochhäuser, Atriumbauten, etc. |
Verkaufsgeschäfte | Kann verlangt werden | Ja | Abhängig von Grösse und Art des Verkaufsgeschäfts |
Wichtig: Für Wohnbauten gilt seit 2015 keine Feuerlöscher bzw. Handfeuerlöscher Pflicht, es wird jedoch von den Brandschutzvorschriften immer noch empfohlen, einen Feuerlöscher zuhause zu haben.
Brandmeldeanlagen für Wohneigentümer und Mieter
Für die Installation einer privat genutzten Brandmeldeanlage besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, auch sind die eidgenössischen Anforderungen nicht verbindlich. Sobald die Anlage jedoch eine Alarmmitteilung an die öffentliche Feuermeldestelle weitergibt, müssen die kantonalen Richtlinien eingehalten werden. Sie muss dann von der Feuerpolizei auf die betreffenden Anforderungen geprüft werden.
Gesetzliche Bestimmungen bei Zivilschutzanlagen
Individuell geregelt werden die Brandschutzvorschriften auch bei zivil genutzten Schutzbauten. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) revidierte im November 2015 die bestehenden Regelungen – unter anderem wegen der erhöhten Zahl an Flüchtlingen. Das VKF definiert die Nutzung von Schutzbauten unter folgender Bedingung als zivil: “Wenn sie nicht im Rahmen des Grundauftrages von Bevölkerungsschutz und Verteidigung stattfindet. Darunter fallen insbesondere Asylunterkünfte, Ausstellungen [...] oder Lagerräume.”1
In Bezug auf Brandmeldeanlagen in zivil genutzten Schutzbauten wurden die folgenden drei Punkte festgelegt:
- Ab einer Belegung von 50 Personen ist eine Brandmeldeanlage (Vollüberwachung) zu installieren, oder eine Dauerwache durch mindestens zwei Personen sicherzustellen.
- Es ist eine Fernalarmierung vorzusehen.
- Allfällige Brandfallsteuerungen sind objektspezifisch zu überprüfen.2
Quellen:
1VKF (2015): Zivil genutzte Schutzbauten. Abs. 2.
2Ebd. Abs. 3.5, Zif. 1–3.
Brandmeldeanlagen Kosten
Massgeblich für den Preis einer Brandmeldeanlage sind die Grösse der Räumlichkeiten, die benötigte Zahl der Meldemodule , Art und Umfang der Warnung, die gesetzlichen Vorgaben sowie das Brandrisiko. Weitere Informationen zu den Weitere Informationen zu den Kosten für Brandmeldesysteme .
Finden Sie hier detaillierte Auswahlkriterien für Brandmeldeanlagen .
Firmenverzeichnis
Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.
Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufige Fragen zum Thema Brandschutzbestimmungen
Eine Brandmeldeanlage ist für Spitäler oder Kliniken immer obligatorisch. Für Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsgeschäfte, Büros, Hotels oder Pensionen ist eine Brandmeldeanlage meistens ab einer gewissen Grösse Pflicht, die sich je nach Kanton unterscheiden kann.
Für Infos und Auskunft kontaktieren Sie Ihre kantonale Brandschutzbehörde. Wenn Sie bereits auf der Suche nach einer Brandmeldeanlage sind, unterstützen wir von GRYPS Sie gerne bei Ihrer Suche.
Die Kosten einer zertifizierten Brandmeldeanlage hängen von der Anzahl Module ab. Generell rechnet man mit 200 - 350 CHF pro Modul. Die Kosten für eine Brandmeldeanlage mit 40 Modulen sind im Durchschnitt bei etwa 9’000 CHF, dazu kommen jährliche Wartungskosten von 800 - 1’000 CHF. Mehr Infos zu Richtpreisen finden Sie auf unserer Kostenseite.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?
Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.
Sandro Weber
Leiter Kundenberatung