Fristverlängerung bei der Steuererklärung
Das Ende der Frist für die Einreichung der Steuererklärung naht und Sie möchten diese später einreichen? Dafür ist ein Fristerstreckungsgesuch nötig. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.
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Gesuch um Fristverlängerung: Das ist zu beachten
Für die Einreichung der Steuererklärung in der Schweiz variiert die Frist je nach Kanton. Auch einzelne Gemeinden haben zum Teil spezielle Fristen und Regelungen, bis wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Ist die Frist zur Einreichung zu knapp, können Sie ein Gesuch um Fristverlängerung einreichen. Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie einen Link, ein Online-Formular und weitere Angaben für Ihr Gesuch. Dabei sind diese Punkte wichtig:
- Die Fristerstreckung kann maximal bis zum 30. November gewährt werden.
- Die genauen Fristen sind jedoch auf Kantons- und Gemeindeebene individuell geregelt.
- Das Gesuch müssen Sie je nach Kanton und Gemeinde online oder schriftlich einreichen.
- Oft wird für Fristverlängerungen über den 30. September hinaus eine Gebühr verrechnet.
Die Fristen gelten für die Einreichung der Steuererklärung inklusive aller Belege beim Steueramt der jeweiligen Gemeinde. Dies gilt für in der Schweiz steuerpflichtige Privatpersonen (ausgenommen: Quellensteuer) wie auch für Firmen mit Sitz in der Schweiz.
- Einige Steuerämter weisen explizit darauf hin, dass das letzte Datum der Fristverlängerung bei hinreichender Begründung überschritten werden darf. Ist dies nötig, kann ein Steuerberater Sie bei der richtigen Formulierung unterstützen. Auch Steuerämter, die auf diese Möglichkeit nicht explizit hinweisen, zeigen sich in der Regel bei triftigen Gründen für eine Verspätung kulant.
- Bei juristischen Personen ist das Datum des Geschäftsjahresabschlusses ausschlaggebend. In der unten stehenden Übersicht sind die Fristen für den üblichen Geschäftsabschluss per Ende Jahr angegeben.
Fristverlängerung für die Steuern je nach Kanton
Privatpersonen wie auch Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen – die natürlichen Personen – müssen die Steuererklärung für ein Steuerjahr bis zum 31. März des Folgejahrs einreichen. Für juristische Personen, also für GmbHs und AGs, sind die regulären Fristen kantonal unterschiedlich.
Wenn Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können und die Frist verlängern möchten, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Die maximale Fristverlängerung für die Steuern ist je nach Kanton unterschiedlich. So sind die Anforderungen an eine Fristverlängerung für die Steuern in Zug anders als etwa in Zürich. Ein paar Beispiele:
Appenzell Ausserrhoden
- Fristverlängerung online / telefonisch bis maximal 31. Oktober für natürliche Personen, für juristische Personen bis maximal 31. Dezember
- Zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
Glarus
- Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche und juristische Personen bis maximal 31. Dezember
- Zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
Luzern
- Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 31. August, für juristische Personen bis maximal 31. Dezember
- Zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
Neuenburg
- Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 31. Oktober, für juristische Personen individuell
Zug
- Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 31. Dezember, für juristische Personen bis maximal 30. Juni des Folgejahrs
- Zusätzliche Verlängerung für natürliche Personen mit schriftlichem Gesuch, für juristische Personen grundsätzlich nicht möglich
Zürich
- Fristverlängerung online / schriftlich für natürliche und juristische Personen bis maximal 30. November
- Zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
Einzelne Kantone verlangen für die Fristverlängerung eine Gebühr. Am besten erkundigen Sie sich beim Steueramt über die Modalitäten der Fristverlängerung.
Vor- und Nachteile der Fristerstreckung
Nur weil die Möglichkeit besteht, die Frist der Steuererklärung zu verlängern, heisst das noch lange nicht, dass sie immer genutzt werden soll. Sie bietet zwar sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Vorteile, aber auch einige Nachteile.
Vorteile
- Mehr Zeit für die Vorbereitung (Sammeln aller relevanten Unterlagen, Sortieren der Belege etc.) und für die Verarbeitung der Steuererklärung
- Weniger Zeitdruck und minimiertes Risiko von Fehlern und Nachzahlungen
- Mehr Zeit, um sich fachliche Unterstützung eines Experten oder einer Expertin zu holen
Nachteile
- Zusätzliche Gebühren (je nach Kanton)
- Mögliche Verzögerung von Steuerrückerstattungen
- Gefahr, die Steuererklärung noch weiter aufzuschieben
Damit es gar nicht erst zum Zeitdruck kommt
Eine Fristverlängerung ist nicht immer die beste Lösung, und die oben genannten Vorteile sind längst nicht immer vorhanden. Denn statt mehr Zeit zu gewinnen, schiebt man die Steuererklärung schnell immer weiter auf, bis man sie schliesslich doch noch kurz vor Frist erledigen muss – und dann schnell Fehler unterlaufen. Versuchen Sie deshalb lieber, Ihre Steuererklärung so früh wie möglich und fristgerecht zu erledigen. Gehen Sie nicht schon von Anfang an von einer Fristverlängerung für die Steuern aus.
Fehlen Ihnen – ob als Privatperson oder Unternehmen – die Zeit, Energie oder das Know-how für die Steuererklärung, können Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin um Unterstützung bitten. Sie besitzen die nötige Expertise, um Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht zu erledigen. Am besten füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus. So können Sie direkt Offerten von passenden Steuerberatern anfordern.
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Häufig gestellte Fragen
In den meisten Kantonen kann man die Fristverlängerung bequem online beantragen (eFristverlängerung / eFristerstreckung). Dazu benötigen Sie in der Regel nur die Registernummer und einige persönliche Angaben zur Identifikation. Sie wählen den gewünschten Termin und erhalten eine Bestätigung. Sollten Sie in Ihrem Wohnkanton keine Möglichkeit zur eFristverlängerung haben, informieren Sie sich auf der Website Ihres Kantons über das Vorgehen oder kontaktieren Sie das Steueramt direkt telefonisch oder per E-Mail.
Für Privatpersonen wie auch für Einzelfirmen gilt im Normalfall der 31. März als Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung. Für juristische Personen, also GmbHs und AGs, sind die Stichtage kantonal unterschiedlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Steueramt über die Regelungen.
Die maximale Fristverlängerung hängt vom Wohnkanton und von der Gemeinde ab. Informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Gemeinde über die genauen Fristen.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung