Steuerberater für Privatpersonen
Sie möchten für Ihre private Steuererklärung einen Steuerexperten, eine Steuerberaterin beauftragen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Service, um Offerten von Steuerberatern für Privatpersonen anzufordern.
Geben Sie Ihre Anforderungen direkt im Fragebogen ein und wir wählen aus unserem breiten Netzwerk an qualifizierten Steuerexpertinnen und Steuerexperten bis zu 3 passende aus, die Ihnen Offerten unterbreiten.
Gryps vermittelt seit 2010 Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – unabhängig, einfach und kostenlos.
Deshalb lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen
Viele Menschen halten es für zu aufwendig, sich das nötige Wissen für die Steuererklärung anzueignen, und übergeben die Arbeit einem Steuerberater oder einer Steuerexpertin. Eine Steuerberatung für eine Privatperson lohnt sich besonders, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation stark verändert hat – beispielsweise bei der Pensionierung, wenn eine Erbschaft anfällt oder Sie Immobilien kaufen. Auch bei Heirat oder Scheidung sowie kurz vor der Pensionierung ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lohnenswert. Statt einer Beratung können Sie die Steuerexpertin auch für die reine Verarbeitung der privaten Steuererklärung engagieren.
Den richtigen Steuerexperten finden: So geht's
Die Steuererklärung für Privatpersonen stellt diese oft vor viele Fragen zu Steuerabzügen, zur Quellensteuer oder zur Steueroptimierung. Ein Steuerexperte oder eine Steuerexpertin hilft, diese zu beantworten und sorgt dafür, dass keine erlaubten Abzüge vergessen gehen. Diese Punkte helfen Ihnen dabei, den passenden Steuerexperten zu finden:
- Kann der Steuerexperte gute Referenzen vorweisen?
- Soll er neben Ihrer privaten Steuererklärung auch die für Ihr Unternehmen ausfüllen? Wenn ja, muss er über Erfahrung mit Unternehmenssteuererklärungen verfügen.
- Was soll die Steuerexpertin alles für Sie übernehmen – benötigen Sie «nur» eine private Steuerberatung oder möchten Sie ihr die ganze Steuererklärung überlassen?
- Muss sie Know-how in zusätzlichen Sachverhalten wie Vermögen im Ausland oder Immobilienbesitz besitzen?
- Auf welchen Kanton soll der Steuerexperte spezialisiert sein?
Ob Sie einen Steuerexperten in St. Gallen, Zürich oder eine Steuerexpertin in Aargau, Zug oder einem anderen Kanton suchen: Geben Sie Ihre Anforderungen im Fragebogen an, um kostenlos und unverbindlich Offerten von passenden Steuerexperten und -expertinnen in Ihrer Nähe anzufordern.
- Gerade bei komplexen Themen, etwa wenn Sie Immobilien besitzen, Vermögen im Ausland haben oder die Pensionierung bevorsteht, lohnt sich das Hinzuziehen einer Steuerexpertin.
- Für die private Steuererklärung empfehlen sich regionale Steuerexperten, da diese mit den Steuerbedingungen in Ihrem Kanton vertraut sind.
- Da die Bezeichnung «Steuerberater» in der Schweiz nicht geschützt ist, können auch Personen ohne Ausbildung diese Dienstleistungen anbieten. Benötigen Sie viel Fachwissen, lohnt es sich, auf die Qualifizierung zu achten, etwa auf Bezeichnungen wie «mit Fachausweis» oder «eidg. diplomiert». So stellen Sie sicher, dass der Steuerexperte über das nötige Know-how verfügt.
Kosten für die private Steuererklärung
Die Kosten einer Steuerexpertin oder eines Steuerberaters für Privatpersonen hängen vom Aufwand ab: In der Regel ist die Steuererklärung teurer, wenn Sie Immobilien und ein grosses Wertschriften-Portfolio besitzen, als wenn Sie mehr oder weniger den Lohn und ein paar Aktien zu versteuern haben.
Beispiele für die Preise von Steuererklärungen und die Kosten für eine Steuerberatung für Privatpersonen und Firmen finden Sie in unserem Kostenplaner .
Relevante Steuerarten für Privatpersonen
Bei Privatpersonen wird das Vermögen und das Einkommen besteuert. Daneben gibt es weitere Steuerarten, etwa die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Einkommens- und Vermögenssteuer
Die Einkommens- und Vermögenssteuer betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen und Mitglieder von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften. Denn diese sind nicht als Unternehmen steuerpflichtig. Gewinn, Lohn und Firmenkapital werden zusammen mit dem Privateinkommen und -vermögen des Inhabers oder der Gesellschafterin besteuert.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Diese Steuern erheben die Kantone. Je nach Kanton ist die Gesetzgebung unterschiedlich. In den meisten Kantonen werden Erbschaften unter Eheleuten und an die direkten Nachkommen nicht besteuert oder es gilt ein hoher Freibetrag.
Quellensteuer
Ausländischen Arbeitnehmenden zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Lohn ab. Sie bezahlen also keine Einkommenssteuern im eigentlichen Sinn. Ausgenommen von der Quellensteuerpflicht sind Personen, die eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen oder deren Ehepartner respektive Ehepartnerin einen Schweizer Pass oder den Ausweis C besitzt. Diese ausländischen Steuerpflichtigen werden wie die Schweizer Staatsbürger «ordentlich besteuert».
Die wichtigsten Punkte zur Quellensteuer:
- Quellensteuerpflichtige können die ordentliche Besteuerung beantragen und eine normale Steuererklärung ausfüllen. Das kann interessant sein, weil Abzüge, etwa für Einzahlungen in die Säule 3a, für Weiterbildungskosten und Schuldzinsen, bei der Quellenbesteuerung nicht berücksichtigt werden.
- Ob sich die ordentliche Besteuerung lohnt, sollten Sie vor allem bei einem Verdienst von unter 120’000 Franken genau prüfen, denn der Schritt kann nicht rückgängig gemacht werden. Erste Anhaltspunkte für einen Vergleich mit der Quellensteuer erhalten Sie beispielsweise mit dem Online-Steuerrechner der eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Seit der Quellensteuerrevision vom 1. Januar 2021 sind keine Tarifkorrekturen mehr möglich. Quellensteuerpflichtige Personen können also keine Abzüge, zum Beispiel für Säule-3a-Einzahlungen oder Weiterbildungskosten, mehr geltend machen. Solche Steuerabzüge werden nur im Rahmen einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) gewährt.
Zu beachten bei Immobilien oder Vermögen im Ausland
Besitzen Sie eine Immobilie im Ausland, müssen Sie diese in der Steuererklärung zwar deklarieren, aber nicht in der Schweiz versteuern. Trotzdem beeinflusst das ausländische Vermögen die Steuererklärung in der Schweiz, denn das Vermögen selbst und der Ertrag daraus werden bei der Bestimmung des Steuersatzes mit berücksichtigt.
- Einkünfte im Ausland beeinflussen den Steuersatz für die Einkommenssteuer.
- Der Steuerwert von Vermögen und Liegenschaften beeinflusst den Steuersatz für die Vermögenssteuer.
Abzüge
Steuern sparen Sie in erster Linie, indem Sie alle zulässigen Abzüge in die Steuererklärung eintragen. Viele dieser Abzüge sind jeweils mit einer Obergrenze versehen. Hier eine Aufstellung der wichtigsten Steuerabzüge:
- Berufsauslagen: Berufstätige können zum Beispiel die Kosten für ihren Arbeitsweg (ÖV, Velo, Motorfahrrad und in gewissen Fällen Auto), für Verpflegung und Berufskleider abziehen. Es bestehen aber kantonale Unterschiede – die Wegleitung hilft weiter.
- Bildungskosten: Bildungskosten (Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung) zählen nicht zu den Berufsauslagen und können separat abgezogen werden.
- Betreuungskosten: Dazu gehören der Pauschalabzug für die Kinder und für andere Personen, deren Betreuung Sie übernommen haben, der Unterstützungsabzug für unterstützungsbedürftige Rentnerinnen und Rentner (nicht in allen Kantonen!), Alimente und Unterhalt für Kinder (bis zu deren Volljährigkeit) und für Ex-Partnerinnen oder Ex-Partner. Auch die Kosten für Kita, Hort und Tagesmutter können Sie hier (meist bis zu einem Maximalbetrag) abziehen.
- Einzahlungen in Säule 3a: Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen hat, kann Einzahlungen in die Säule 3a bis zu einem Maximalbetrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
- Krankheits- und Unfallkosten: Krankheits- oder Unfallkosten können abgezogen werden, wenn sie einen gewissen Prozentsatz des Reineinkommens übersteigen.
- Kredite: Zinsen für Privatkredite, Hypothekarzinsen und Kreditkartenzinsen (laufen alle unter Schulden)
- Liegenschaftsunterhaltskosten: Kosten für den Liegenschaftsunterhalt, beispielsweise für eine Dachreparatur, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen auch die Kosten für Energiesparmassnahmen, etwa der Wechsel zu einer energieeffizienteren Heizung.
- Spenden: Spenden ab 100 Franken an öffentliche und gemeinnützige Organisationen, Mitgliederbeiträge und Spenden an Parteien sind abzugsfähig.
- Versicherungsprämien: Die Prämien für die Krankenkasse und weitere Versicherungen sind – bis zu einem Höchstbetrag – ebenfalls abzugsfähig.
Achten Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung darauf, alle Abzüge anzugeben – so reduzieren Sie den Betrag, auf dem Sie Steuern bezahlen (also das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen). Ein Steuerexperte, eine Steuerexpertin kann Sie auf vergessene Abzüge aufmerksam machen.
Verlängerung der Frist
Der reguläre Abgabetermin der Steuererklärung für natürliche Personen ist der 31. März. Die meisten Kantone lassen aber auf Antrag eine Verlängerung bis spätestens zum 30. November zu. Je nach Kanton ist die Fristverlängerung kostenlos oder es fällt dafür eine Gebühr an.
Eine detaillierte Übersicht mit den ordentlichen Fristen und der maximalen Fristverlängerung in den Kantonen finden Sie auf unserer Seite zur Fristverlängerung .
Firmenverzeichnis
Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.
Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufig gestellte Fragen
Um die Einkommens- und Vermögenssteuer möglichst tief zu halten, können Sie diese Abzüge in Ihre private Steuererklärung eintragen: Berufsauslagen, Bildungskosten, Betreuungskosten, Einzahlungen in die Säule 3a, Krankheits- und Unfallkosten, Kredite, Liegenschaftsunterhaltskosten, Versicherungsprämien und Spenden. Für verschiedene dieser Abzüge ist eine Obergrenze definiert.
Wollen Sie Ihre privaten Steuern extern machen lassen, engagieren Sie am besten einen Steuerberater aus Ihrer Region, der sich mit den kantonalen Steuerbedingungen auskennt. Arbeiten Sie bereits mit einer Treuhänderin zusammen, kann diese auch gleich Ihre Steuererklärung ausfüllen. Das spart meist Kosten, da die Treuhänderin mit Ihren finanziellen Verhältnissen vertraut ist.
Kosten für den Unterhalt des Wohneigentums, die den Wert der Immobilie erhalten, gelten als abzugsfähig. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Maler-, Schreiner- oder Sanitärarbeiten, Reparaturen und Ersatz von Hausgeräten. Auch bezahlte Schuldzinsen (Hypothekarzinsen), Abwassergebühren und Sachversicherungsprämien dürfen abgezogen werden. Kosten für den Betrieb wie Heizenergie, Wasser und Abwasser sind nicht abzugsfähig. Das gilt auch für Kosten für Arbeiten, die den Wert Ihres Eigenheims vermehren – zum Beispiel für den Ausbau des Dachstuhls oder den Einbau zusätzlicher Geräte. Eine Ausnahme besteht hier für Massnahmen zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz: Diese kann man abziehen, obwohl sie den Wert der Liegenschaft vermehren.
Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie eine ordentliche Steuererklärung abgeben, wenn Sie
- im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind,
- mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind oder
- Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin eine C-Bewilligung besitzt.
Treffen diese Bedingungen nicht auf Sie zu, sind Sie quellensteuerpflichtig. Die Steuern werden direkt von Ihrem Einkommen abgezogen. Sie können aber freiwillig eine ordentliche Steuererklärung ausfüllen.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?
Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.
Sandro Weber
Leiter Kundenberatung