Personal

Mitarbeitende nach längerer Krankheitsabsenz wieder integrieren

In Zusammenarbeit mit 

Spitalbett

Aktualisiert am 28.11.2023

Holen Sie sich Unterstützung für die Begleitung und Integration

Eine Krebsdiagnose, Einschränkungen des Bewegungsapparats oder eine Suchterkrankung – komplexe Krankheiten und Unfälle fordern Sie und die betroffenen Mitarbeitenden. Und die Situation kann sich auf die ganze Belegschaft auswirken.

Vor allem wenn ein lang erkrankter Mitarbeiter wieder in den Betrieb zurückkehrt, stehen Sie und er vor vielen Fragen – beruflichen, aber auch ganz persönlichen. Holen Sie sich für die Begleitung und Integration solcher Angestellter frühzeitig externe Unterstützung.

Begleiten Sie Mitarbeitende bei der Rückkehr in den Betrieb

Führen Sie, wenn ein Mitarbeiter von einer Absenz zurückkommt, jeweils ein wohlwollendes Rückkehrgespräch. Ziel dieses Gesprächs ist es, eine Integration in den Arbeitsalltag zu unterstützen und weitere Absenzen zu verhindern. Zudem ist es – unabhängig von der Dauer der Absenz – wichtig, dass die Mitarbeitenden merken, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen, sich um jeden einzelnen kümmern. Fragen Sie kranke oder verunfallte Mitarbeitende bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach ihrem Gesundheitszustand und danach, ob sie Unterstützung benötigen.

Gut zu wissenStehen Sie einem grösseren Unternehmen vor, werden Sie das Rückkehrgespräch nicht selber führen, sondern von dem oder der direkten Vorgesetzten führen lassen. Diese sind näher bei «ihren» Mitarbeitenden.

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Case Management – Unterstützung von Experten

Case Manager sind meist externe Beraterinnen und Berater, die Sie und Ihre kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unterstützen, wenn gesundheitliche Einschränkungen über einen längeren Zeitraum andauern. Sinnvoll ist ihr Einsatz in der Regel ab 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit, je nach Grund für die Absenz. Case Manager geben Auskunft zu Fragen im sozialen und beruflichen Bereich wie auch zu Prozessfragen. Das ist eine Entlastung für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin; Sie geraten weniger in einen Rollenkonflikt, weil Sie so zum Beispiel keine Betreuungsaufgaben übernehmen müssen.

Das Ziel des Case Managements ist die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsalltag. Möchten Sie eine Case Managerin einbeziehen, gehen Sie folgendermassen vor:

  • Prüfen Sie, welche Angebote im Bereich Case Management Ihre Unfallversicherung und – falls Sie eine abgeschlossen haben – Ihre Kollektiv-Krankentaggeldversicherung zur Verfügung stellen. Sie profitieren dort vielleicht von Vorzugskonditionen.
  • Verfügen Sie nicht über eine Krankentaggeldversicherung, schliessen Sie spätestens bei Eintreffen eines krankheitsbedingten Langzeitfalls einen Vertrag mit einer Case-Management-Firma ab, um für den konkreten Fall externe Unterstützung zu erhalten.
  • Informieren Sie Ihren verunfallten Mitarbeiter, Ihre kranke Mitarbeiterin darüber, dass Sie eine externe Beratungsperson zur Unterstützung involvieren werden.
  • Die Case Managerin nimmt mit dem oder der Betroffenen Kontakt auf und klärt ab, was er oder sie an Unterstützung benötigt.
  • Sie führt Gespräche mit dem Verunfallten respektive der Erkrankten und auch mit den Betroffenen und dem Arbeitgeber zusammen sowie bei Bedarf mit Ärztinnen und Versicherungen (zum Beispiel mit der IV).
  • Der Fall wird gemeinsam mit Ihnen abgeschlossen, wenn die Wiederintegration erfolgreich war oder wenn eine andere Lösung gefunden wurde (zum Beispiel eine IV-Rente und daher eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses).
Gut zu wissenMitarbeitende haben eine Mitwirkungspflicht, wenn es darum geht, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Sie können kranke und verunfallte Mitarbeitende mit längeren Absenzen (ab 30 Tagen) deshalb zu Gesundheitsgesprächen im Rahmen des Case Managements einladen, auch wenn diese arbeitsunfähig sind. Ausnahme: Eine Ärztin, ein Psychiater hat ein Arztzeugnis ausgestellt, das bescheinigt, dass die betroffene Person während eines befristeten Zeitraums gesprächsunfähig ist.

So arbeiten Sie mit der Invalidenversicherung (IV) zusammen

Ist ein Mitarbeiter seit 30 Tagen arbeitsunfähig, empfiehlt es sich, auch die IV einzuschalten. Dasselbe gilt, wenn eine Mitarbeiterin ein Jahr lang immer wieder wegen Krankheit ausfällt. Ziel dieses frühen Einbezugs der IV ist es, eine Invalidität zu vermeiden. Wenn Sie bereits ein Case Management organisiert haben, können Sie sich mit dem zuständigen Case Manager absprechen, ob die IV miteinbezogen werden sollte.

Früherfassung

Für eine Früherfassung melden Sie Ihre Mitarbeiterin bei der IV, bevor eine offizielle IV-Anmeldung nötig wird. Das Formular für die Anmeldung zur Früherfassung finden Sie auf der Website der AHV/IV; Sie können es herunterladen oder online ausfüllen.

Gut zu wissen Bevor Sie eine solche Früherfassung in die Wege leiten, müssen Sie Ihre Mitarbeiterin darüber informieren. Diese kann sich auch selber zur Früherfassung bei der IV melden.

Aufgrund der Anmeldung zur Früherfassung wird ein Mitarbeiter der IV-Stelle mit Ihrer Mitarbeiterin ein Gespräch führen und mit ihr zusammen die medizinische, berufliche und soziale Situation abklären und prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist. Wenn Ihre Mitarbeiterin einverstanden ist, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an diesem Gespräch teilnehmen.

Frühintervention

Zeigt sich bei der Früherfassung, dass weitere Massnahmen der IV nötig sind, beginnt die Phase der Frühintervention. Dafür ist eine Anmeldung des betroffenen Mitarbeiters bei der IV-Stelle seines Wohnkantons notwendig.

Ziel der Frühintervention ist es, durch frühzeitige Massnahmen der versicherten Person ihren bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder sie in einen anderen Arbeitsplatz (im selben Betrieb oder in einem anderen) einzugliedern. Gestützt auf ein Assessment wird zusammen mit Ihnen ein Eingliederungsplan erstellt, den Sie und der betroffene Mitarbeiter unterschreiben. Zu einem solchen Eingliederungsplan können beispielsweise Anpassungen am Arbeitsplatz oder eine Umschulung gehören. Die Frühinterventionsphase erstreckt sich über maximal zwölf Monate.

Tipp Mehr Informationen über die Früherfassung und die Frühintervention finden Sie in einem Merkblatt der IV. Informationen zu den weiteren Leistungen der IV finden Sie unter «Sozialversicherungen».