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Was ist eine Mahnung?


Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, mit der die Gläubigerin den Schuldner eindeutig auffordert, die geschuldete Leistung, also die Zahlung, zu erbringen. Mit der Mahnung wird der Schuldner förmlich in Verzug gesetzt – falls dies nicht bereits durch Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist passiert ist. Die Grundlage der Mahnung stellt eine Rechnung dar, die dem Schuldner gestellt wurde und worin ein Zahlungsziel definiert wurde, bis wann der offene Betrag bei der Gläubigerin eingehen solle.


Wann kann Verzugszins verlangt werden?

Sobald der Schuldner in Verzug gesetzt wurde, kann die Gläubigerin zusätzlich zum ausstehenden Rechnungsbetrag einen jährlichen Verzugszins von 5 Prozent verlangen. Ein höherer Verzugszins kann nur eingefordert werden, wenn das vorher vertraglich abgemacht wurde. Ist auf der Rechnung ein fixer Zahlungstermin angegeben, beginnt der Verzugszins am darauffolgenden Tag zu laufen, ansonsten ab dem Tag der ersten Mahnung.


Wann können Mahngebühren verlangt werden?

Mahngebühren sind in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt und müssen nur bezahlt werden, wenn sie vertraglich abgemacht wurden. Ist das nicht der Fall, kann die nicht berechtigte Mahngebühr von der Forderung abgezogen werden.

Oft werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Beträge für den Fall einer Mahnung bei Zahlungsverzug festgehalten. Die Beträge müssen konkret beziffert werden. Steht nur, dass Mahnspesen geschuldet sind, genügt das als vertragliche Grundlage nicht und es sind keine Mahngebühren geschuldet.

Damit die Mahngebühr geschuldet ist, muss die Gläubigerin den Schuldner zudem gemahnt haben. Die Beweislast für das korrekte Versenden der Mahnung liegt bei der Gläubigerin.


Organisation des Mahnwesens

Das Mahnwesen, das heisst die Überwachung der Zahlungseingänge sowie der Zahlungsfristen, ist ein Teilgebiet des Debitorenmanagements und ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Es bestehen deshalb keine verbindlichen Vorschriften. Dennoch hält sich der Glaube, man müsse dreimal mahnen, hartnäckig. Bei Fälligkeit der Zahlung (beispielsweise nach Ablauf der Zahlungsfrist) kann die Gläubigerin aber direkt die Betreibung einleiten, denn sie muss keine einzige Mahnung verschicken.

Im Geschäftsalltag ist es aber weitherum üblich, Kunden zunächst zu mahnen. Verbreitet ist dabei ein dreistufiges Mahnsystem mit Androhung der Betreibung in der dritten Mahnung.

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