Pensionsplanung
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pensionsplanung, dann finden Sie bei Gryps die passenden Expertinnen und Experten für Vorsorgeplanung, Finanzen, Nachlassplanung und alles drumherum. Unsere Übersicht und Tipps, worauf bei der Planung zu achten ist, welche Möglichkeiten bei der Pensionierung bestehen und was bei einer Frühpensionierung beachtet werden muss, erleichtern Ihnen den Planungs- und Entscheidungsprozess.
Unsere Experten für Pensionsplanung kennen den Schweizer Markt und unterstützen Sie kostenlos bei der Suche nach den passenden Vorsorgeberaterinnen und Finanzplanern. Füllen Sie dazu den Fragebogen aus.
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Pensionsplanung – Das Wichtigste auf einen Blick
- Das ordentliche Rentenalter beträgt bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 64 Jahre.
- Eine Frühpensionierung ist frühestens mit 58 Jahren möglich.
- Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen den Bezug der Rente bei der AHV Ausgleichskasse anmelden.
Pensionierung planen durch Vorsorge- und Finanzberatung
Eine Pensionsplanung ist ein wichtiger Schritt zu mehr finanzieller Sicherheit im späteren Lebensabschnitt. Sicherheit kann nur durch eine optimale Analyse und Planung erreicht werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit der Pensionsplanung zu beginnen. Bei einem solch komplexen Thema müssen Sie sich nicht alleine darum kümmern, sondern können sich die Unterstützung von spezialisierten Vorsorgeberaterinnen und Finanzplanern holen. Themen, zu denen Sie im Rahmen der Pensionsplanung beraten werden können, sind z.B.:
- Versicherung des Partners bzw. der Partnerin / der Familie: Je nach Lebenssituation muss eine Lösung gesucht werden, bei der der Partner bzw. die Partnerin oder die Familie nach Ableben mitversichert bleibt.
- Zeitpunkt der Pensionierung: Vorzeitige, ordentliche oder aufgeschobene Pensionierung? In einer Beratung wird geprüft, welche Möglichkeiten für Sie sinnvoll und finanziell umsetzbar sind.
- Optimierung der Steuern: Durch gezielte Anlagestrategien können Steuern gespart werden.
- Allgemeine Finanzplanung / Vorsorgegelder: Eine Finanzplanung sorgt für finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung. Ein Finanzplaner oder eine Finanzplanerin kann Sie dabei unterstützen.
Preise Pensionsplanung
Die Kosten für eine ausführliche Pensionsplanung variieren je nach Anbieter. Während einige ein fixes Honorar für die Beratung und Finanzplanung verlangen, arbeiten andere Anbieter auf Stundenbasis. Für eine einstündige Beratung ist mit Kosten ab ca. 150 CHF zu rechnen. Durch Steueroptimierungen und langfristige Planung werden die Kosten in der Regel aber schnell wieder amortisiert. Erfahren Sie mehr zu den Preisen für eine Pensionsberatung auf unserer Kostenseite .
Tipps von unseren Expertinnen und Experten für Pensionsplanung
- Es ist möglich, eine Rentenvorausberechnung über die AHV-Zweigstelle Ihres Wohnkantons oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse anzufordern. Somit erhalten Sie Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV.
- Die freiwillige Einzahlung in die 3. Säule ist empfehlenswert, da die 1. und 2. Säule lediglich 60% des früheren Erwerbseinkommens ergeben und sonst eine Vorsorgelücke entstehen kann.
- Überlegen Sie sich frühzeitig, ob Sie Ihr Guthaben als Kapital beziehen wollen: Einige Pensionskassen verlangen die Anmeldung eines Kapitalbezugs bis zu spätestens drei Jahre vor der Auszahlung.
- Die Anmeldung für eine aufgeschobene Rente muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters eingereicht werden.
- Nach einer Scheidung erfolgt das AHV-Splitting nicht automatisch, sondern Sie müssen es selbst bei der Ausgleichskasse beantragen. Am besten ist es, dies unmittelbar nach der Scheidung zu erledigen, damit sich die Berechnung der Rentenhöhe später bei der Pensionierung nicht verzögert.
- Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern Sie müssen sich selbst um die Auszahlung kümmern: Um die Rente zu erhalten, müssen Sie den Bezug der Rente bei der für Sie zuständigen AHV Ausgleichskasse anmelden. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor der Pensionierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.
Altersvorsorge Schweiz – 3 Säulen-Prinzip
Die Altersvorsorge in der Schweiz ist in drei Säulen unterteilt:
1. Säule – staatliche Vorsorge
Einzahlungen in die 1. Säule sind Pflicht. Die 1. Säule setzt sich aus der Invaliden- sowie der Alters- und Hinterlassenenversicherung und Ergänzungsleistungen (IV, AHV und EL) zusammen, wobei die AHV entscheidend für die Rente ist.
2. Säule – berufliche Vorsorge
Einzahlungen in die 2. Säule sind obligatorisch, sobald man das Alter von 25 Jahren erreicht hat und das Jahreseinkommen mindestens 22'050 CHF (Stand 2024) beträgt. Während die 1. Säule (AHV-Rente) eine existenzsichernde Funktion hat, soll die 2. Säule eine Lebensführung ermöglichen, die mit der während der Erwerbsphase vergleichbar ist. Die 1. und 2. Säule ergeben zusammen etwa 60% des letzten Lohns.
3. Säule – private Vorsorge
Einzahlungen in die 3. Säule sind freiwillig und dienen als Ergänzung zu den Leistungen der 1. und 2. Säule. Will man sein Leben wie gewohnt weiterleben, so ist man in der Regel auf die private Altersvorsorge angewiesen.
Innerhalb der 3. Säule wird zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vorsorge (3b) unterschieden. Gelder der Säule 3a sind steuerbegünstigt und an gewisse Bedingungen geknüpft: Für Personen, die einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angehören (2. Säule), liegt der vom Einkommen steuerlich absetzbare Betrag bei maximal 7'056 CHF (Stand 2024). Gehört man keiner Vorsorgeeinrichtung an, liegt der Maximalbetrag bei 35'280 CHF (Stand 2022) oder für Selbstständigerwerbende bei maximal 20% des Erwerbseinkommens. Einzahlungen sind bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter möglich. Der angesparte Betrag ist zweckgebunden.
Möglichkeiten für eine Altersvorsorge durch die Säule 3a sind:
- 3a Zinskonto
- Anlagefonds und Wertschriften
- Lebensversicherungen
Unter die Säule 3b fallen alle übrigen Vermögenswerte wie beispielsweise private Sparkonten. Diese sind jederzeit frei verfügbar und nicht zweckgebunden. Dennoch ist zu beachten, dass Banklösungen anders als Versicherungslösungen keine Risiken (z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.
Zeitpunkt der Pensionierung – Welche Möglichkeiten haben Sie?
Wann der richtige Zeitpunkt für die Pensionierung ist, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen sowie den finanziellen Mitteln ab. Mit einer Pensionsplanung wird abgeklärt, welche diesesr Varianten für Sie in Frage kommen:
- Frühpensionierung: Eine Frühpensionierung ist frühestens mit 58 Jahren möglich. Sie erfordert eine komplexe Planung und hat Kürzungen der Altersleistungen zur Folge.
- Teilpensionierung: Bei einer Teilpensionierung findet kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben statt. Sie ist finanziell besser tragbar als eine Frühpensionierung und ermöglicht einen sanften Ausstieg sowie steuerliche Vorteile.
- ordentliche Pensionierung: Bei einer ordentlichen Pensionierung (bei Männern mit 65 Jahren, bei Frauen mit 64 Jahren) muss kein organisatorischer Aufwand betrieben werden. Allerdings entspricht sie oftmals nicht den individuellen Wünschen.
- aufgeschobene Pensionierung: Die Rente kann ein bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufgeschoben werden. Eine aufgeschobene Pensionierung bietet zwar eine höhere Gesamtrente, erfordert jedoch im Gegenzug eine längere Erwerbstätigkeit.
Finanzierung und Höhe der AHV-Rente
Die Höhe der Renten hängt von den anrechenbaren Beitragsjahren und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.
Für das Jahr 2022 beträgt die maximale Einzelrente 2’450 CHF pro Monat. Pro Jahr ergibt das 29'400 CHF. Diese Maximalrente erhält man, wenn man ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt und ein massgebendes jährliches Durchschnittseinkommen von mindestens 86’040 CHF hat.
Alle Rentnerinnen und Rentner, bei denen das Durchschnittseinkommen 14’340 CHF oder weniger beträgt und keine Beitragslücken vorliegen, erhalten eine Minimalrente von 1’225 CHF pro Monat. Hinzu kommen Zahlungen der zweiten Säule (BVG) und der Säule 3a, sofern in diese eingezahlt wurde, sowie persönliche Ersparnisse. Um sicherzugehen, dass dies für die Finanzierung des dritten Lebensabschnitts ausreicht, empfehlen wir Ihnen eine Finanzplanung.
Im Konkubinat lebende Paare können zusammen bis zu 4’900 CHF AHV-Rente pro Monat bekommen.
Bei Ehepaaren dürfen die zwei Einzelrenten zusammen nicht mehr als 150% der Maximalrente für Alleinstehende betragen (3’585 CHF pro Monat). Wenn die Summe der beiden Einzelrenten den Maximalbetrag von 3'585 CHF übersteigt, werden die Renten anteilsmässig gekürzt.
Pensionskasse auszahlen – Vorteile der Rente und des Kapitalbezugs
Die Gelder der Pensionskasse können entweder in Form einer lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden. Bei den meisten Pensionskassen ist auch ein Teilkapitalbezug möglich. Welche Variante bevorzugt wird, hängt vom Vorsorgebedarf, der persönlichen Lebenssituation und der Pensionskasse ab.
Vorteile einer lebenslangen Rente:
- Lebenslängliche Auszahlung
- Partner bzw. Partnerin bleibt mitversichert (Hinterlassenenleistung)
- kein Anlagerisiko
- keine Vermögensverwaltung notwendig
Vorteile eines Kapitalbezugs:
- grosse Flexibilität
- individuelle Anlagen möglich
- Steuervorteil gegenüber dem Rentenbezug
Beitragslücken schliessen
Für eine lückenlose Beitragsdauer werden bei Männern 44 Beitragsjahre und bei Frauen 43 Beitragsjahre vorausgesetzt. Fehlt ein Beitragsjahr, so wird die Rente anteilsmässig gekürzt.
Beitragslücken entstehen zudem dann, wenn jemand z.B. nicht immer in der Schweiz erwerbstätig war oder während der Studienjahre nicht wenigstens die minimalen AHV-Beiträge bezahlt hat.
Die geschuldeten AHV-Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Dabei liegt der Minimalbeitrag seit 2023 bei 514 Franken pro Jahr.
Wird die Frist von fünf Jahren verpasst, so müssen nicht unbedingt Beitragslücken befürchtet werden. Wenn schon vor dem 21. Lebensjahr AHV-Beiträge einbezahlt wurden, so schliesst die Ausgleichskasse mithilfe dieser Beiträge allfällige Lücken.
Sind Lücken vor 1979 entstanden, gilt: Nach 20 Beitragsjahren bekommt man ein Beitragsjahr geschenkt, nach 27 Jahren zwei und nach 34 Beitragsjahren drei Jahre. Bei Bedarf werden auch noch die im Jahr der Pensionierung einbezahlten AHV-Beiträge als Beitragszeit angerechnet.
Schritte einer Pensionsplanung
1. Analyse der Situation, Berechnung der Einnahmen und Ausgaben
- Was ist das frühestmögliche Pensionsalter, das finanziell tragbar wäre?
- Lohnt sich ein Kapitalbezug eher als ein monatlicher Bezug der Rente?
- Wo entstehen Einkommenslücken und wie kann man diesen entgegenwirken?
- Wie sieht die Budgetplanung vor und nach der Pensionierung aus?
- Wie können Steuern gespart werden?
- Welche Art der Patientenverfügung ist gewünscht und wie soll die Kostenplanung für das Alters- und Pflegeheim aussehen?
2. Aufnahme von individuellen Wünschen und Zielen
3. Vergleich verschiedener Optionen
- Vorbezug oder Aufschub der AHV
- Bezug oder Transfer von Freizügigkeitskonten bzw. -fonds
- Konto der 3. Säule oder Kollektivanlage
- Gestaffelte oder einmalige Auszahlung
4. Erstellen eines persönlichen Pensionsplans
5. Evtl. weiterführende Betreuung und Beratung nach der Pensionierung
Die Vorsorgeplanung hört nicht mit der Pensionierung auf. Individuelle Bedürfnisse wie etwa die Vorsorgeplanung der Angehörigen kann ein weiterführendes Thema sein. Mögliche Fragen sind:
- Wie sieht die Nachlassplanung bzw. der Vorsorgeauftrag aus?
- Wann machen Vermögensübertragungen an die nächste Generation Sinn?
- Wie sind die Familie und der Partner oder die Partnerin langfristig abgesichert?
- Wie wird die Vermögenssituation der überlebenden Person bei Ableben des Partners nach der Pensionierung sichergestellt?
Eine detaillierte Checkliste für die Pensionierung finden Sie auf unserer Seite Checkliste vor der Pensionierung .
AHV-Reform – Wird das Rentenalter der Frauen bald auf 65 erhöht?
Der Bundesrat hat beschlossen, das ordentliche Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Der Entscheid wurde im Rahmen der Reformvorlage AHV 21 gefällt, deren Ziel es ist, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Da die AHV-Reform auch die Mehrwertsteuer erhöhen will, muss das Schweizer Volk zuerst darüber abstimmen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2022 statt. Linke haben dagegen bereits das Referendum angekündigt. Weiter ist im Zusammenhang mit der Altersvorsorge die sogenannte Renteninitiative entstanden, die eine Erhöhung der Rente auf 66 Jahren für Männer und Frauen vorsieht.
Rentenstatistik Schweiz
Im Jahr 2019 bezogen 85% der Neurentnerinnen und Neurentner ihre AHV-Altersrente mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters, 10% bezogen sie bereits vor dem ordentlichen Rentenalter. Dabei gab es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Aus der zweiten oder dritten Säule hingegen bezogen deutlich mehr Männer als Frauen eine Leistung. Der Medianwert der AHV-Altersneurente lag 2019 bei 1’786 CHF pro Monat, derjenige der BV-Neurente bei 1’713 CHF pro Monat. (Quelle: Bundesamt für Statistik)
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufige Fragen zur Pensionsplanung
Sie müssen den Bezug der Rente drei bis vier Monate vor der Pensionierung bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden.
Um eine langfristig sinnvolle Planung der Vorsorge und Finanzierung nach der Pension zu gewährleisten, werden in der Regel unter anderem diese Faktoren berücksichtigt:
- Analyse der Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die Situation
- Definition von Wünschen und Zielen
- Vergleich der situationsbezogenen Möglichkeiten
- Erarbeitung eines persönlichen Pensionsplans
- Bei Bedarf weiterführende Betreuung und Beratung im Pensionsalter
Für eine ausführliche Planung der Pension variieren die Kosten je nach Anbieter. Durch gezielte Anlagestrategien können Steuern gespart werden und die Kosten für eine langfristige Planung amortisieren sich in der Regel innert kurzer Zeit.
Die Rückzahlung der Hypothek kann mit dem Altersguthaben finanziert werden. Dadurch sinkt jedoch das Renteneinkommen erheblich.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung