Pensionsplanung durch 3. Säule
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Pensionsplanung durch 3. Säule
Die private Vorsorge bildet die 3. Säule der Schweizer Altersvorsorge. Sie ist freiwillig und dient als Ergänzung zu den Leistungen der 1. und 2. Säule . Diese vermögen im Normalfall nur ca. 60 - 75% der Ausgaben zu decken. Die 3. Säule wird benötigt, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterführen zu können.
Altersvorsorge Säule 3a
Die 3. Säule wird in die gebundene (3a) und freie Vorsorge (3b) unterteilt. Gelder der Säule 3a sind steuerbegünstigt und an gewisse Bedingungen geknüpft. Unter Säule 3b fallen alle übrigen Vermögenswerte, wie beispielsweise private Sparkonten. Diese sind jederzeit frei verfügbar.
Möglichkeiten für Altersvorsorge durch die Säule 3a sind:
- 3a Zinskonto
- Anlagefonds und Wertschriften
- Lebensversicherungen
Wie viel in die 3. Säule investiert werden soll, kann anhand einer Pensionsplanung ermittelt werden.
Einzahlung Säule 3a
In die Säule 3a können Gelder in festverzinslicher Anlageform oder in Anlagefonds eingezahlt werden. Dieses Vorhaben wird von dem Staat in Form von steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Für Personen, die einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angehören (2. Säule), liegt der vom Einkommen steuerlich absetzbare Betrag bei CHF 6826 (Stand 2020). Gehört man keiner Vorsorgeeinrichtung an, liegt der Betrag bei CHF 34'128 (Stand 2020) oder für Selbstständigerwerbende bei maximal 20% des Erwerbseinkommens. Einzahlungen sind bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter möglich. Der angesparte Betrag ist zweckgebunden.
Bezug Säule 3a
Im Normalfall wird die Säule 3a als Teil der gebundenen Altersvorsorge ab der Pensionierung bezogen. Bei einer Frühpensionierung kann dies maximal fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter geschehen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die einen vorzeitigen Bezug erlauben:
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Einkauf in die Pensionskasse
- Kauf von Wohneigentum zum Eigenbedarf
- Rückzahlungen für eine bestehende Hypothek
- Definitiver Wegzug aus der Schweiz
- Bezug einer Invalidenrente
Säule 3b
Diese Säule wird als freie Säule bezeichnet in der alle Anlageformen zusammengefasst werden, die steuerlich nicht begünstigt werden können. Zu dieser Säule können Aktienfonds, Anleihen oder auch Rohstoffanlagen gehören. Das angesparte Kapital ist nicht zweckgebunden. Dennoch ist zu beachten, dass Banklösungen anders als Versicherungslösungen keine Risiken (z.B. Invalidität oder Todesfall) abdecken.
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Sandro Weber
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