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Frühpensionierung oder Aufschub

Wenn eine ordentliche Pensionierung mit 65 be­ziehungs­weise 64 Jahren nicht Ihren Wünschen ent­spricht und Sie über eine Früh- oder Teil­pen­sio­nierung oder über eine auf­ge­schobene Pen­sio­nierung nach­denken, so finden Sie hier nütz­liche Infor­ma­tionen dazu.

Unsere Experten für Pensions­planung kennen den Schweizer Markt und unter­stüt­zen Sie kosten­los bei der Suche nach den pas­sen­den Vor­sorge­be­ra­terinnen und Finanz­planern. Füllen Sie dazu den Fragebogen aus.

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Frühpensionierung in der Schweiz

Die AHV kann bei einer Früh­pensionierung maximal 2 Jahre vor­be­zogen werden. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) kann je nach Pensions­kasse bereits mit 58 Jahren bean­sprucht werden. Während der Vor­be­zugs­dauer besteht kein An­spruch auf Kinder­renten.

Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob man sich eine früh­zeitige Pen­sio­nierung leisten kann. Die Ein­kommens­lücke, die dabei ent­steht, ist deutlich grösser als bei einer ordent­lichen Pen­sio­nierung mit 65 Jahren für Männer respektive 64 Jahren für Frauen. Dies hat mehrere Gründe:

  • Das angesparte Kapital der Pensions­kasse ist geringer und wird weniger lang ver­zinst.
  • Der Umwandlungssatz der Pensions­kasse ist tiefer.
  • Die Sparbeiträge sind in den letzten Jahren vor der Pen­sio­nierung am höchsten.
  • Bei vorzeitigem Bezug sind die AHV-Leistungen ge­kürzt.
  • Die Minimalbeiträge der AHV müssen nach wie vor ein­be­zahlt werden.

Durch eine Pensionsplanung kann eine im Falle einer Früh­pen­sio­nierung ent­stehende Ein­kommens­lücke analy­siert und evtl. ver­hindert werden.


Vorbezug der Renten­leis­tungen

Bei einer Frühpensionierung können verschiedene Leis­tungen vor­zeitig bean­sprucht werden. Setzen Sie sich mit einer Früh­pen­sio­nierung idealer­weise bereits ab einem Alter von 50 Jahren aus­einander. So können Sie einer­seits Pläne für die Früh­pension machen und verfügen anderer­seits noch über viel Zeit, um die persön­liche Situation zu opti­mieren. Dabei setzen Sie sich mit den Themen Ein­nahmen, Aus­gaben, Vermögen, Schulden, Steuern und Risiken aus­ein­ander. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei behilf­lich sein. Üblich ist ein Vor­bezug der Pensions­kasse, nicht aber der AHV. Gelder der Säule 3b sind nicht gebunden und können daher jeder­zeit bezogen werden.

Hier eine Übersicht der Leistungen bei einer Früh­pensionierung:

AHV:

  • frühestmöglicher Bezug: 2 Jahre vor dem ordent­lichen AHV Alter
  • Kürzung bei Vorbezug: Für jedes Jahr, in dem die Rente früher bezogen wird, reduziert sich die ordent­liche Rente lebens­lang um 6,8%.
  • Beitragspflicht: Die Minimalbeiträge der AHV müssen bis zum ordent­lichen Pensions­alter ein­be­zahlt werden.

Pensionskasse:

  • frühestmöglicher Bezug: mit 58 Jahren
  • Kürzung bei Vorbezug: abhängig von der Pensions­kasse, aber grund­sätzlich ist mit geringerem Kapital, geringeren Zinsen und einem tieferen Um­wandlungs­satz zu rechnen
  • Beitragspflicht: Die Beitrags­pflicht endet mit der Pensionierung.

Säule 3a:

  • frühestmöglicher Bezug: 5 Jahre vor dem ordent­lichen AHV Alter*
  • Kürzung bei Vorbezug: keine
  • Beitragspflicht: keine (frei­willig)

*Es gibt Ausnahmen, die einen vor­zeitigen Bezug der Säule 3a er­lauben:

  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbs­tä­tig­keit
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Kauf von Wohneigentum zum Ei­gen­be­darf
  • Rück­zah­lun­gen für eine be­ste­hen­de Hypothek
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Bezug einer Invaliden­rente

Neben vorbezogenen Leistungen und eigenen Erspar­nissen haben Sie weitere Möglich­keiten, die durch eine Früh­pensionierung ent­standene Ein­kommens­lücke zu über­brücken. Sie können beispiels­weise die Hypothek auf das Eigen­heim auf­stocken und dieses Geld zur Finanzierung Ihrer Früh­pension nutzen. Aller­dings empfiehlt es sich, die Optionen mit Ihrer Bank vor­gängig genau abzu­klären.


Finanzplanung Früh­pensionierung

Möchten Sie Ihren Ruhestand gezielt vorbe­reiten, beginnen Sie mit einem Finanz­plan. Eine Finanz­planung für die Früh­pensionierung zeigt auf, wie sich Aus­gaben, Ein­kommen und Ver­mögen bis zur Früh­pension ent­wickeln werden. Alle genauen Ein­nahmen im Finanz­plan werden erfasst, da diese Renditen einen Ein­fluss auf die Höhe des Ein­kommens in der Früh­pen­sio­nierung haben. Vermeiden Sie daher ungenaue bzw. falsche An­nahmen. Das sollten Sie im Finanz­plan für die Früh­pen­sio­nierung beachten:

  • Vorsorgelücken berechnen und früh­zeitig decken
  • Steuerfallen und überflüssige Ver­si­cherungen ver­meiden
  • Budget für die Frühpensionierung ein­planen
  • Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin ab­sichern
  • Kapitalanlagen anpassen
  • Aufschub oder Frühbezug der Rente
  • Entscheid zwischen der Rente oder dem Kapital­bezug aus der Pensions­kasse

Ein Finanzplaner oder eine Finanz­planerin berück­sichtigt alle Punkte für die Zeit vor und nach Ihrer Pensionierung und hilft Ihnen, die ideale Lösung für Ihre Früh­pensionierung zu finden. Gerne unter­stützen wir Sie bei der Suche nach dem passenden Finanz­planer oder der passenden Finanz­planerin.


Teilpensionierung – schritt­weise in den Ruhe­stand

Für Personen, welche sich keine Früh­pensionierung leisten können, bietet sich eine Teil­pensionierung an. Diese ist ab dem 58. Lebens­jahr möglich. Das Ar­beits­pensum wird dabei schritt­weise um mindestens 20% (oder 30%, je nach Kanton) reduziert. Zwischen den Schritten muss jeweils ein Abstand von 6 bis 12 Monaten liegen, ab­hängig vom Wohn­kanton.

Möchten Sie die Pensions­kasse als Kapital beziehen kann sich die Teil­pensionierung auch steuerlich lohnen. Die meisten Steuer­behörden erlauben zwei Kapital­bezüge in ver­schie­denen Jahren. So fallen die Steuer­abgaben insgesamt tiefer aus als bei einem ein­maligen Bezug.


Aufschub der Rente

Durch den Aufschub der AHV-Rente fällt die Rente nach der Pen­sio­nierung höher aus. Die Erhöhung der Rente hängt davon ab, wie viele Jahre die Rente auf­ge­schoben wird. Der Auf­schub muss min­destens 12 Monate und höchstens 5 Jahre betragen. Wenn z.B. ein Mann den Bezug der Rente bis 70 hinaus­schiebt, fällt die Rente 31,5 Prozent (Stand 2022) höher aus, als wenn er die Rente mit 65 bezogen hätte.

Falls der Wunsch besteht, die Rente auf­zu­schieben, so ist die zuständige AHV-Zweig­stelle spätestens ein Jahr, nachdem Sie das reguläre Pen­sions­alter erreicht haben, zu infor­mieren. Eine definitive Auf­schub­dauer muss nicht sofort fest­gelegt werden. Ist die Mindest­dauer von einem Jahr ab­ge­laufen, so können Sie die erste Rente jeder­zeit abrufen.


Aufschub der Rente wider­rufen

Ein Aufschub der Rente lässt sich wider­rufen. Dafür hat man nach dem Erreichen des normalen Pensions­alters ein Jahr Zeit. Die reguläre Rente wird in so einem Fall rück­wirkend aus­be­zahlt. Männer müssen min­destens 86 Jahre alt werden, bis die Summe aller erhaltenen Renten höher ist als bei einem regulären Bezug. Es lohnt sich, einen Berater oder eine Beraterin für die Pensions­planung hinzuzuziehen, welcher oder welche Sie in allen An­gelegen­heiten unterstützen kann.

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Fakten und Zahlen zu Gryps

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Häufige Fragen zur Frühpensionierung Schweiz

In der beruflichen Vorsorge ist die frühzeitige Pensionierung frühestens nach Vollendung des 58. Lebensjahres möglich. Die AHV (Altersrente, 1. Säule) können Sie um ein bis zwei Jahre vorbeziehen.

Ja, wenn Sie einen Nebenjob ausüben, können Sie weiterhin in die gebundene Vorsorge 3a einzahlen.

Wenn Sie in die Frühpensionierung gehen und die AHV nicht vorbeziehen, entsteht bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters eine Einkommenslücke. Weitere Einkommenslücken entstehen durch den Vorbezug der Pensionskassenrente. Das sind Möglichkeiten, die Einkommenslücken zu schliessen:

  • Überbrückungsrente aus der Pensionskasse bis zum AHV-Alter
  • Erträge aus dem Vermögen
  • Säule 3a
  • Aufstockung der Hypothek
  • Vorsorgelücke der zweiten Säule durch Einzahlung der Pensionskasse vor der Pensionierung schliessen
  • Nebenerwerb bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung

Die AHV-Rente wird bei einem Vorbezug von einem Jahr um 6,8 Prozent und von zwei Jahren um 13,6 Prozent gekürzt. Bei der Pensionskassenrente kann man die Höhe der Kürzung im Vorsorgereglement einsehen. Als Faustregel gilt, dass pro Vorbezugsjahr die Pensionskassenrente um 5 bis 8 Prozent gekürzt wird.

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Sandro Weber

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