Frühpensionierung oder Aufschub
Wenn eine ordentliche Pensionierung mit 65 beziehungsweise 64 Jahren nicht Ihren Wünschen entspricht und Sie über eine Früh- oder Teilpensionierung oder über eine aufgeschobene Pensionierung nachdenken, so finden Sie hier nützliche Informationen dazu.
Unsere Experten für Pensionsplanung kennen den Schweizer Markt und unterstützen Sie kostenlos bei der Suche nach den passenden Vorsorgeberaterinnen und Finanzplanern. Füllen Sie dazu den Fragebogen aus.
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Frühpensionierung in der Schweiz
Die AHV kann bei einer Frühpensionierung maximal 2 Jahre vorbezogen werden. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) kann je nach Pensionskasse bereits mit 58 Jahren beansprucht werden. Während der Vorbezugsdauer besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.
Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob man sich eine frühzeitige Pensionierung leisten kann. Die Einkommenslücke, die dabei entsteht, ist deutlich grösser als bei einer ordentlichen Pensionierung mit 65 Jahren für Männer respektive 64 Jahren für Frauen. Dies hat mehrere Gründe:
- Das angesparte Kapital der Pensionskasse ist geringer und wird weniger lang verzinst.
- Der Umwandlungssatz der Pensionskasse ist tiefer.
- Die Sparbeiträge sind in den letzten Jahren vor der Pensionierung am höchsten.
- Bei vorzeitigem Bezug sind die AHV-Leistungen gekürzt.
- Die Minimalbeiträge der AHV müssen nach wie vor einbezahlt werden.
Durch eine Pensionsplanung kann eine im Falle einer Frühpensionierung entstehende Einkommenslücke analysiert und evtl. verhindert werden.
Vorbezug der Rentenleistungen
Bei einer Frühpensionierung können verschiedene Leistungen vorzeitig beansprucht werden. Setzen Sie sich mit einer Frühpensionierung idealerweise bereits ab einem Alter von 50 Jahren auseinander. So können Sie einerseits Pläne für die Frühpension machen und verfügen andererseits noch über viel Zeit, um die persönliche Situation zu optimieren. Dabei setzen Sie sich mit den Themen Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Steuern und Risiken auseinander. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei behilflich sein. Üblich ist ein Vorbezug der Pensionskasse, nicht aber der AHV. Gelder der Säule 3b sind nicht gebunden und können daher jederzeit bezogen werden.
Hier eine Übersicht der Leistungen bei einer Frühpensionierung:
AHV:
- frühestmöglicher Bezug: 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV Alter
- Kürzung bei Vorbezug: Für jedes Jahr, in dem die Rente früher bezogen wird, reduziert sich die ordentliche Rente lebenslang um 6,8%.
- Beitragspflicht: Die Minimalbeiträge der AHV müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter einbezahlt werden.
- frühestmöglicher Bezug: mit 58 Jahren
- Kürzung bei Vorbezug: abhängig von der Pensionskasse, aber grundsätzlich ist mit geringerem Kapital, geringeren Zinsen und einem tieferen Umwandlungssatz zu rechnen
- Beitragspflicht: Die Beitragspflicht endet mit der Pensionierung.
- frühestmöglicher Bezug: 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV Alter*
- Kürzung bei Vorbezug: keine
- Beitragspflicht: keine (freiwillig)
*Es gibt Ausnahmen, die einen vorzeitigen Bezug der Säule 3a erlauben:
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Einkauf in die Pensionskasse
- Kauf von Wohneigentum zum Eigenbedarf
- Rückzahlungen für eine bestehende Hypothek
- Definitiver Wegzug aus der Schweiz
- Bezug einer Invalidenrente
Neben vorbezogenen Leistungen und eigenen Ersparnissen haben Sie weitere Möglichkeiten, die durch eine Frühpensionierung entstandene Einkommenslücke zu überbrücken. Sie können beispielsweise die Hypothek auf das Eigenheim aufstocken und dieses Geld zur Finanzierung Ihrer Frühpension nutzen. Allerdings empfiehlt es sich, die Optionen mit Ihrer Bank vorgängig genau abzuklären.
Finanzplanung Frühpensionierung
Möchten Sie Ihren Ruhestand gezielt vorbereiten, beginnen Sie mit einem Finanzplan. Eine Finanzplanung für die Frühpensionierung zeigt auf, wie sich Ausgaben, Einkommen und Vermögen bis zur Frühpension entwickeln werden. Alle genauen Einnahmen im Finanzplan werden erfasst, da diese Renditen einen Einfluss auf die Höhe des Einkommens in der Frühpensionierung haben. Vermeiden Sie daher ungenaue bzw. falsche Annahmen. Das sollten Sie im Finanzplan für die Frühpensionierung beachten:
- Vorsorgelücken berechnen und frühzeitig decken
- Steuerfallen und überflüssige Versicherungen vermeiden
- Budget für die Frühpensionierung einplanen
- Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin absichern
- Kapitalanlagen anpassen
- Aufschub oder Frühbezug der Rente
- Entscheid zwischen der Rente oder dem Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Ein Finanzplaner oder eine Finanzplanerin berücksichtigt alle Punkte für die Zeit vor und nach Ihrer Pensionierung und hilft Ihnen, die ideale Lösung für Ihre Frühpensionierung zu finden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach dem passenden Finanzplaner oder der passenden Finanzplanerin.
Teilpensionierung – schrittweise in den Ruhestand
Für Personen, welche sich keine Frühpensionierung leisten können, bietet sich eine Teilpensionierung an. Diese ist ab dem 58. Lebensjahr möglich. Das Arbeitspensum wird dabei schrittweise um mindestens 20% (oder 30%, je nach Kanton) reduziert. Zwischen den Schritten muss jeweils ein Abstand von 6 bis 12 Monaten liegen, abhängig vom Wohnkanton.
Möchten Sie die Pensionskasse als Kapital beziehen kann sich die Teilpensionierung auch steuerlich lohnen. Die meisten Steuerbehörden erlauben zwei Kapitalbezüge in verschiedenen Jahren. So fallen die Steuerabgaben insgesamt tiefer aus als bei einem einmaligen Bezug.
Aufschub der Rente
Durch den Aufschub der AHV-Rente fällt die Rente nach der Pensionierung höher aus. Die Erhöhung der Rente hängt davon ab, wie viele Jahre die Rente aufgeschoben wird. Der Aufschub muss mindestens 12 Monate und höchstens 5 Jahre betragen. Wenn z.B. ein Mann den Bezug der Rente bis 70 hinausschiebt, fällt die Rente 31,5 Prozent (Stand 2022) höher aus, als wenn er die Rente mit 65 bezogen hätte.
Falls der Wunsch besteht, die Rente aufzuschieben, so ist die zuständige AHV-Zweigstelle spätestens ein Jahr, nachdem Sie das reguläre Pensionsalter erreicht haben, zu informieren. Eine definitive Aufschubdauer muss nicht sofort festgelegt werden. Ist die Mindestdauer von einem Jahr abgelaufen, so können Sie die erste Rente jederzeit abrufen.
Aufschub der Rente widerrufen
Ein Aufschub der Rente lässt sich widerrufen. Dafür hat man nach dem Erreichen des normalen Pensionsalters ein Jahr Zeit. Die reguläre Rente wird in so einem Fall rückwirkend ausbezahlt. Männer müssen mindestens 86 Jahre alt werden, bis die Summe aller erhaltenen Renten höher ist als bei einem regulären Bezug. Es lohnt sich, einen Berater oder eine Beraterin für die Pensionsplanung hinzuzuziehen, welcher oder welche Sie in allen Angelegenheiten unterstützen kann.
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Häufige Fragen zur Frühpensionierung Schweiz
In der beruflichen Vorsorge ist die frühzeitige Pensionierung frühestens nach Vollendung des 58. Lebensjahres möglich. Die AHV (Altersrente, 1. Säule) können Sie um ein bis zwei Jahre vorbeziehen.
Ja, wenn Sie einen Nebenjob ausüben, können Sie weiterhin in die gebundene Vorsorge 3a einzahlen.
Wenn Sie in die Frühpensionierung gehen und die AHV nicht vorbeziehen, entsteht bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters eine Einkommenslücke. Weitere Einkommenslücken entstehen durch den Vorbezug der Pensionskassenrente. Das sind Möglichkeiten, die Einkommenslücken zu schliessen:
- Überbrückungsrente aus der Pensionskasse bis zum AHV-Alter
- Erträge aus dem Vermögen
- Säule 3a
- Aufstockung der Hypothek
- Vorsorgelücke der zweiten Säule durch Einzahlung der Pensionskasse vor der Pensionierung schliessen
- Nebenerwerb bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung
Die AHV-Rente wird bei einem Vorbezug von einem Jahr um 6,8 Prozent und von zwei Jahren um 13,6 Prozent gekürzt. Bei der Pensionskassenrente kann man die Höhe der Kürzung im Vorsorgereglement einsehen. Als Faustregel gilt, dass pro Vorbezugsjahr die Pensionskassenrente um 5 bis 8 Prozent gekürzt wird.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung